Vom 1. Januar an können Kraftfahrzeuge nur noch dann zugelassen werden, wenn keine Rückstände bei der Kfz-Steuer vorhanden sind. Darauf weist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hin. Auch in der Erdinger Zulassungsbehörde prüfen die Mitarbeiter künftig automatisch, ob die Antragsteller ihre Kraftfahrzeugsteuer bezahlt haben. Wer einen Dritten mit der Zulassung seines Fahrzeugs beauftragt, benötigt dazu mehr …
Kategorie: Bekanntmachungen
Ausgabe 1/06 - 26. Januar 2006
Neuer Bezirkskaminkehrer
Ab 01.01.2006 wurde der Kehrbezirk Taufkirchen(Vils) durch die Regierung von Oberbayern neu besetzt. Neuer zuständiger Bezirkskaminkehrermeister ist ab diesem Zeitpunkt Frank Bongartz, Hochriesstraße 21, 84427 Sankt Wolfgang. Herr Bongartz löst den bisherigen Kehrbezirksinhaber Oskar Gerung ab, der zum Jahresende in den Ruhestand getreten ist.
Blutspendeaktion
Donnerstag, 02.02.2006 Freitag, 03.02.2006 jeweils von 15.00-19.45 Uhr in der Grundschule Taufkirchen(Vils) Für Ihre Blutspende erhalten Sie einen Blutgruppenausweis und eine kleine Aufwandsentschädigung Herzlichen Dank für Ihre Hilfe Blutspendedienst Klinikum München
Hilfeplan für Menschen mit Behinderung
Der vom Landkreis im Dezember 2005 beschlossene Hilfeplan kann im Internet unter www.landkreis-erding.de abgerufen werden. Weitere Auskünfte bei Frau Exner, Tel. 08122-58-1313.
Ausgabe 12/05 - 22. Dezember 2005
Online-Antrag im Schwerbehindertenrecht
Das Landesversorgungsamt Bayreuth weist darauf hin, dass seit Anfang 2005 in Bayern die Möglichkeit besteht, Schwerbehindertenanträge online zu stellen. Der Online-Antrag kann aufgerufen werden unter der Adresse www.schwerbehindertenantrag.bayern.de. Er kann rund um die Uhr bequem von zu Hause aus gestellt werden. Das Verfahren ist barrierefrei, sicher und bietet hohen Bedienkomfort: Der Antrag ist nach Art mehr …
Anordnung
Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Ebersberg erlässt gemäß § 3 Abs.4 Satz 2 Düngeverordnung folgende Anordnung:Die Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle, Jauche, Geflügelkot und den für die Ausbringung auf Grünland zugelassenen flüssigen N-haltigen Sekundärrohstoffdüngern wird abweichend von §3 Abs. 4.1 Düngeverordnung auf Grünlandflächen im Bereich des Landkreises Erding im Hinblick auf die besonderen, mehr …
Ausgabe 10/05 - 27. Oktober 2005
Landratsamt Erding
Neue Öffnungszeiten Für das gesamte Landratsamt wurden die Öffnungszeiten neu festgelegt: täglich von 7.30 – 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstagnachmittag von 14.00-17.00 Uhr Darüber hinaus haben die BürgerInnen die Möglichkeit, individuelle Termine mit den jeweiligen Sachbearbeitern zu vereinbaren, die auch außerhalb dieser Sprechzeiten liegen können. Die Telefonliste des Landratsamtes ist im Internet unter www.landkreis-erding.de einzusehen.
