Neue Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Hofkirchen

Anfang September übergab Bürgermeister Franz Hofstetter der
Freiwilligen Feuerwehr Hofkirchen die neu beschaffte Tragkraftspritze
vom Typ „PFPN 10 – 1000“ der Marke „Rosenbauer
Fox III“. Die Ersatzbeschaffung wurde dringend nötig, da die
alte Spritze nach 36 Dienstjahren nicht mehr zuverlässig einsatzbereit
war. Immer öfter waren die Übungen der Feuerwehr davon abhängig,
ob es gelang, die Pumpe zum Laufen zu bringen.

Damit die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr im Brandfall jedoch gewährleistet
ist, musste schnellstens gehandelt werden. Die neue, 11.000 € teure
Tragkraftspritze wurde nun in die Beladung des Tank-Löschfahrzeuges
LF 8/6 mit aufgenommen. 2.700 € erhält die Gemeinde hierfür
an staatlichen Zuschüssen.

Die Kommandanten, Valentin Vorbuchner und Stefan Tremmel, sowie die
gesamte Mannschaft waren sehr erfreut über die schnelle Handlungsweise
der Gemeinde und bedankten sich besonders bei Bürgermeister Franz
Hofstetter und dem zuständigen Feuerwehrsachbearbeiter Georg Schmittner.

30. Kulturpreisverleihung des Landkreises

Bürger können Vorschläge einreichen

Zum 30. Mal verleiht der Landkreis Erding den Kulturpreis für
hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben im Landkreis. Der Preis
wird einmal im Jahr an höchstens zwei Personen oder Gruppen vergeben
und ist mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von jeweils 1500 € verbunden.

Die Preisträger müssen sich durch ihr künstlerisches
Werk, ihr künstlerisches Schaffen oder ihre besondere Leistung im
Gesamten hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben des Landkreises
erworben haben. Der Kulturpreis soll insbesondere eine Anerkennung sein
für die Leistungen von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen
zum Wohle der Kultur, des Brauchtums, der Heimat- und Landespflege sowie
des Denkmal-, Natur- und Umweltschutzes im Landkreis Erding und die Leistungen
auf den Gebieten der produzierenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Literatur,
Komposition und andere) und der reproduzierenden Kunst (Inszenierung,
Interpretation, darstellende Kunst).

Das Vorschlagsrecht steht allen Bürgerinnen und Bürgern des
Landkreises Erding zu. Es können nur Vorschläge berücksichtigt
werden, die im laufenden Jahr eingereicht wurden. Früher gemachte
Vorschläge müssen gegebenenfalls neu vorgelegt werden. Vorschläge
– mit Begründung – werden erbeten bis Donnerstag, 2. Oktober 2008,
an das

Landratsamt Erding, Büro des Landrats, Cornelia Neidlein, Alois-Schießl-Platz
2, 85435 Erding,

Tel. 08122/58-1103, E-Mail cornelia.neidlein@lra-ed.de.

Vergabe der Steueridentifikationsnummer

Das Bundeszentralamt für Steuern versendet seit Anfang August
2008 die Mitteilungsschreiben über die Steueridentifikationsnummer
(ID) an die Bürger. Bis zum 31.12.2008 werden alle Bürger ein
persönliches Mitteilungsschreiben erhalten, in dem die Steuer-ID
und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden.

Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen,
Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige
oder letzte bekannte Anschrift. Die Steuer-ID muss in Zukunft bei Anträgen,
Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden
angegeben werden.

Wenn Sie in der nächsten Zeit das Mitteilungsschreiben in den
Händen halten und einen Fehler entdecken, dann wenden Sie sich bitte
an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Zi-Nr. 002
oder Zi-Nr. 003 (Tel. 08084 / 3742 oder 3743). Korrekturen werden dort
veranlasst und dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch weitergeleitet.

Wichtiger Hinweis des Passamtes

Kinderreisepässe werden erstmalig für eine Laufzeit von 6
Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr ist
möglich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Verlängerung
des Kinderreisepasses nur noch vor Ablauf der Gültigkeit möglich
ist! Die Gebühr für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses
beträgt 13 €. Die Verlängerung kostet 6 €. Weitere
Informationen im Passamt, Tel. 08084/3742.

Wichtige Information an alle Halter von Rindern im Landkreis Erding

2. Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Durchführung
der Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit

Das Landratsamt Erding erließ am 09.09.2008 folgende

Allgemeinverfügung:

  • Alle Halter von Rindern haben ab Impfstoffverfügbarkeit bis
    spätestens 31.12.2008 alle über drei Monate alten Rinder
    durch einen Tierarzt gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.
    Die Grundimmunisierung der Rinder erfolgt 2008 durch eine zweimalige
    Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen. In der Folge wird
    dann jährlich
    vor der Risikoperiode einmal geimpft.
  • Vorbehaltlich eines Widerrufs können in folgenden Fällen
    Ausnahmen von der Impfpflicht eingeräumt werden:
    • bei Tieren, bei denen eine Impfung mit einer Gefahr für Leib
      und Leben des Impfpersonals (Tierhalter/Tierarzt) verbunden
      ist
    • bei Besamungsbullen
    • bei Tieren, bei denen blutserologisch durch eine entsprechende
      Laboruntersuchung Antikörper gegen BTV-8 nachgewiesen wurden;
      der Nachweis muss vor Beginn der Impfkampagne erfolgt sein und
      zum Zeitpunkt der Impfung durch den Tierhalter in schriftlicher
      Form nachgewiesen werden können
    • bei männlichen Tieren, die nur zu Mastzwecken im Stall gehalten
      werden
    • bei schlachtreifen Bullen, die innerhalb der nächsten sechs
      bis acht Wochen nach der Bestandsimpfung geschlachtet werden
      sollen
  • Tiere, die zum vorgesehenen Impftermin nicht impffähig sind,
    sind bei Impffähigkeit unverzüglich zu impfen (bspw. hochträchtige
    Tiere).
  • Halter von Rinderbeständen, denen vom Amt für Landwirtschaft
    noch keine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt wurde (z.B.
    DE 09 177 xxx xxxx), müssen diese beim
    Landratsamt
    Erding, Abteilung 6, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
    Bajuwarenstr.
    3, 85435 Erding
    Tel. 08122/58-1470, Fax 58-1471
    umgehend registrieren
    lassen.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des
Landkreises Erding vom 27.08.2008 veröffentlicht (www.landkreis-erding.de)
bzw. kann bei der Gemeinde Taufkirchen(Vils), bei Georg Schmittner, Zimmer
0.15, Tel. 08084/3740, eingesehen werden.