2. Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Durchführung
der Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit
Das Landratsamt Erding erließ am 09.09.2008 folgende
Allgemeinverfügung:
- Alle Halter von Rindern haben ab Impfstoffverfügbarkeit bis
spätestens 31.12.2008 alle über drei Monate alten Rinder
durch einen Tierarzt gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.
Die Grundimmunisierung der Rinder erfolgt 2008 durch eine zweimalige
Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen. In der Folge wird
dann jährlich
vor der Risikoperiode einmal geimpft. - Vorbehaltlich eines Widerrufs können in folgenden Fällen
Ausnahmen von der Impfpflicht eingeräumt werden: - bei Tieren, bei denen eine Impfung mit einer Gefahr für Leib
und Leben des Impfpersonals (Tierhalter/Tierarzt) verbunden
ist - bei Besamungsbullen
- bei Tieren, bei denen blutserologisch durch eine entsprechende
Laboruntersuchung Antikörper gegen BTV-8 nachgewiesen wurden;
der Nachweis muss vor Beginn der Impfkampagne erfolgt sein und
zum Zeitpunkt der Impfung durch den Tierhalter in schriftlicher
Form nachgewiesen werden können - bei männlichen Tieren, die nur zu Mastzwecken im Stall gehalten
werden - bei schlachtreifen Bullen, die innerhalb der nächsten sechs
bis acht Wochen nach der Bestandsimpfung geschlachtet werden
sollen - Tiere, die zum vorgesehenen Impftermin nicht impffähig sind,
sind bei Impffähigkeit unverzüglich zu impfen (bspw. hochträchtige
Tiere). - Halter von Rinderbeständen, denen vom Amt für Landwirtschaft
noch keine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt wurde (z.B.
DE 09 177 xxx xxxx), müssen diese beim
Landratsamt
Erding, Abteilung 6, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Bajuwarenstr.
3, 85435 Erding
Tel. 08122/58-1470, Fax 58-1471
umgehend registrieren
lassen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des
Landkreises Erding vom 27.08.2008 veröffentlicht (www.landkreis-erding.de)
bzw. kann bei der Gemeinde Taufkirchen(Vils), bei Georg Schmittner, Zimmer
0.15, Tel. 08084/3740, eingesehen werden.