Seit dem 01.05.2025 sollten bei der Antragstellung von Ausweisdokumenten nur noch Lichtbilder in digitaler Form verwendet werden können. Die Benutzung von ausgedruckten Lichtbildern in Papierform bekommt nun aber nochmal einen Aufschub.
Wie das Passamt der Gemeinde Taufkirchen (Vils) mitteilt, verzögert sich die zum 01.05.2025 geplante Einführung der Verwendung von ausschließlich digitalen Lichtbildern. Das Bundesinnenministerium hat für die Umsetzung eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2025 eingeräumt:
im Zeitraum von 01.05.2025 bis 31.07.2025 können auch noch ausgedruckte, biometrische Lichtbilder verwendet werden.
Ab 01.05.2025 ist zudem die Verwendung eines QR-Codes durch zertifizierte
private Fotodienstleister bzw. Fotografen möglich.