mit Stimmzettelbeispielen aus der Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren

Allgemeine Wahlinformationen und eine Übersicht aller Kandidaten
für das Amt des 1. Bürgermeisters und für den Gemeinderat
waren in
der letzten Ausgabe
nachzulesen. Hier erhalten Sie weitere
Informationen zum Wahlverfahren.

Am 02. März 2008 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und
Landkreiswahlen statt. Gewählt werden der

  • Bürgermeister
  • Gemeinderat
  • Landrat
  • Kreistag

Den gewählten Personen wird für die nächsten 6 Jahre
die Verantwortung für ihre Kommune übertragen.

Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte.
Alle Wahlberechtigten sollten davon Gebrauch machen und so ihrer Meinung
Geltung verschaffen. Auf sein Wahlrecht sollte daher niemand ­verzichten.

Briefwahl

Wie bereits bekannt gegeben, können Briefwahlunterlagen bis Freitag,
29. Februar 2008, 15.00 Uhr, beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung
können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, Sonntag, 02.
März 2008, 15.00 Uhr, ausgestellt werden. Wenden Sie sich in diesem
Fall an den Gemeindewahlleiter (Tel. 0176/28369433).

Wahl des 1. Bürgermeisters

(gelber Stimmzettel)

Die wählende Person hat eine Stimme, d. h. auf dem gelben Stimmzettel
zur Wahl des 1. Bürgermeisters darf nur ein Bewerber
angekreuzt werden.

Wahl des Gemeinderates

(rosa Stimmzettel)

Die wählende Person hat 20 Stimmen. Nachdem die Stimmzettel mehrere
Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl.
Dabei dürfen Namen nicht hinzugefügt, aber vorgedruckte gestrichen
werden. Im Einzelnen beinhaltet das ­Bayer. Kommunalwahlrecht zur
Abgabe der Stimmen folgende Möglichkeiten:

Ankreuzen einer Liste (Beispiel 1)

Die wählende Person kann eine Liste ankreuzen, ohne bestimmte
Personen auszuwählen; damit vergibt sie so viele Stimmen, wie die
Liste Namen ­umfasst.

Mit dem Listenkreuz erhält somit also jede in dem gekennzeichneten
Wahlvorschlag einmal aufgeführte Person eine Stimme. Jede Person,
die zweimal genannt ist, erhält zwei Stimmen. Jede Person, die dreimal
genannt ist, erhält drei Stimmen.

Bis zu drei Stimmen für eine Person – Kumulieren (Beispiel
2)

Die wählende Person kann die Chancen einzelner Kandidatinnen oder
Kandidaten, ein Mandat zu erringen, durch Häufeln (Kumulieren) vergrößern.
Den sich bewerbenden Personen können bis zu drei Stimmen gegeben
werden. Zum Kumulieren kann sie in das Viereck vor dem Namen eine
2 oder 3 setzen. Drei Stimmen ist die höchste Stimmenzahl, die eine
Person bekommen kann, auch wenn sie mehrmals aufgeführt ist.

Stimmen für Personen auf verschiede­nen Listen – Panaschieren (Beispiel
3)

Die wählende Person kann ihre Stimmen Personen auf verschiedenen
Listen geben (Panaschieren). Sie braucht sich nicht auf Personen
einer Partei oder einer Wählergruppe zu beschränken. Auch beim
Panaschieren kann von der Möglichkeit des Kumulierens Gebrauch gemacht
werden. Allerdings ist genau darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl
nicht überschritten
wird.

Verbindung von Listenkreuz und Einzelstimmvergabe (Beispiel
4)

Die wählende Person hat auch die Möglichkeit, die Einzelstimmvergabe
(kumulieren und panaschieren) mit einem Listenkreuz zu verbinden. Dies
empfiehlt sich vor allem dann, wenn die wählende Person ­sicherstellen
will, dass keine Stimme verloren geht. Durch das Listenkreuz werden die
nicht an einzelne Personen vergebenen restlichen Stimmen in dem angekreuzten
Wahlvorschlag den noch nicht einzeln gekennzeichneten Personen von oben
nach unten zugerechnet, wobei mehrfach aufgeführte Personen bis
zu drei Stimmen (entsprechend ihrer Mehrfach­nennung) erhalten.

Einzelstimmvergabe geht vor Listenkreuz.

Wahl des Landrats

(blauer Stimmzettel)

Die wählende Person hat eine Stimme, d. h. auf dem blauen Stimmzettel
zur Wahl des Landrats darf nur ein Bewerber oder eine Bewerberin
angekreuzt ­werden.

Wahl des Kreistags

(weißer Stimmzettel)

Die wählende Person hat 60 Stimmen. Ansonsten gelten die gleichen
Grundsätze wie bei der Wahl des Gemeinderates.

Bürgerservice: Probestimmzettel

Einen besonderen Bürgerservice bieten wir Ihnen online unter „Aktuelles“ auf
der Taufkirchner Homepage (www.taufkirchen.de).
Dort haben wir für
Sie einen Probestimmzettel mit den echten Daten der Parteien und
Kandidaten für die Gemeinderatswahl bereitgestellt. Er wurde aufgebaut
von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern.

Sie können diesen Stimmzettel zur Probe ausfüllen. Die Eingaben
werden kommentiert, Fehler werden angezeigt und erklärt. Damit wird
das doch recht komplizierte Wahlverfahren durchschaubar. Und keine Angst:
Es werden keine Abstimmungen gespeichert!

Wer so vorbereitet zur Wahl kommt, braucht weniger Zeit in der Wahlkabine
und kann sich sicher sein, dass er seine Wahlentscheidung auch gültig
abgibt.