mit Stimmzettelbeispielen aus der Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren

Allgemeine Wahlinformationen und eine Übersicht aller Kandidaten
für das Amt des 1. Bürgermeisters und für den Gemeinderat
waren in
der letzten Ausgabe
nachzulesen. Hier erhalten Sie weitere
Informationen zum Wahlverfahren.

Am 02. März 2008 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und
Landkreiswahlen statt. Gewählt werden der

  • Bürgermeister
  • Gemeinderat
  • Landrat
  • Kreistag

Den gewählten Personen wird für die nächsten 6 Jahre
die Verantwortung für ihre Kommune übertragen.

Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte.
Alle Wahlberechtigten sollten davon Gebrauch machen und so ihrer Meinung
Geltung verschaffen. Auf sein Wahlrecht sollte daher niemand ­verzichten.