Vermeidung des Mautausweichverkehrs

Mit der Einführung der Mautpflicht auf den Autobahnen und
mit der Ferienregelung*, mutet die Bundesregierung den Kommunen
erhebliche Verkehrsbelastungen auf den Bundes- und Kreisstraßen
zu. Wie hilflos die Gemeinden diesen gesetzlichen Bestimmungen
gegenüberstehen, zeigen die Bemühungen, die in der Vergangenheit
von Kommunen und Landkreis vorgenommen wurden.

Aufgrund der Ergebnisse
der Verkehrszählungen im vergangenen
Jahr, die eine Zunahme des LKW-Verkehrs auf der B 15 von mehr
als 20 % ergaben, beantragte die Gemeinde Taufkirchen(Vils) die
Sperrung der Bundesstraße im Gemeindebereich für den
Schwerlastverkehr. Die Tatsache, dass die örtlichen Transportunternehmer
den Straßenabschnitt in einem Bereich von 75 km dann ebenfalls
nicht mehr nutzen können, war dabei nicht ausreichend hervorgehoben.
Ein örtlicher Fuhrunternehmer, der in Landshut Ladung auflädt
und diese nach Rosenheim zu transportieren hat, müsste in
diesem Fall ebenfalls die Autobahn nutzen.

Eine erneute Verkehrszählung
am 04.07.2006 ergab, dass sich der Schwerlastverkehr derzeit
nur um 9,2 % erhöht hat. Nach
Auskunft des Landratsamtes hat die Regierung von Oberbayern aufgrund
dieser geringen Zunahme momentan keine Handhabe mehr, die Bundesstraße
15 für den Schwerlastverkehr zu sperren.

Das Landratsamt
Erding empfiehlt deshalb, vor weiteren Untersuchungen, die zur
Klärung erforderlich wären, eine Entscheidung
im Verfahren des Landratsamtes Rosenheim abzuwarten. Die Stadt
Rosenheim hat ebenfalls die Sperrung der Bundesstraße für
den Schwerverkehr beantragt. Hierfür ist ein umfangreiches
Verkehrsgutachten als Entscheidungsgrundlage erforderlich. Dieses
Gutachten ist mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden,
welches die Stadt Rosenheim selbst zu tragen hat.

Die Umsetzung
der gemeindlichen Forderung, die Bundesstraßen
für den Schwerlastverkehr zu sperren, konnte bisher nur
in den Fällen umgesetzt werden, wo Bundesstraßen unmittelbar
entlang von Autobahnen verliefen. Diese Gegebenheit liegt im
Fall der B 15 nicht vor.

Der Gemeinderat entschied in der Sitzung
vom 22.08.2006 den gestellten Antrag auf Sperrung der B 15 vorerst
auszusetzen. Um unnötige
Kosten zu vermeiden, soll die richtungsweisende Entscheidung
im Rosenheimer Verfahren abgewartet werden. Außerdem soll
den örtlichen
Transportunternehmern keine zusätzliche Belastung aufgebürdet
werden.

Kurz- und mittelfristig ist eine Entlastung des Schwerverkehrs
im Taufkirchner Ortszentrum nur durch den Bau der B-388-Umfahrung
möglich. Die bisherigen Forderungen der Taufkirchner Bürger
für eine baldige Umsetzung dieser Maßnahme sollen
unterstützt
werden.

* Am Samstag, 3. Juli, startete in Deutschland das Lkw-Ferienfahrverbot.
Bis einschließlich Samstag den 28. August hatten Brummis über
7,5 Tonnen sowie Lkws mit Anhänger von 7 bis 20 Uhr auf Autobahnen
nichts verloren. Ansonsten gilt in Deutschland das Fahrverbot für
Schwerfahrzeuge an Sonn- und Feiertagen jeweils von 0 bis 22 Uhr.