Außenbereichssatzung für Rottberg

Im Flächennutzungsplan
ist die gesamte Ortschaft Rottberg als Fläche für die
Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen. Eine bauliche Entwicklung
ist daher nur im Rahmen privilegierter landwirtschaftlicher Vorhaben
möglich. Aufgrund einer Bauvoranfrage
signalisierte das Landratsamt Erding, dass über den Erlass
einer Außenbereichssatzung auch ein nicht landwirtschaftliches
Vorhaben genehmigungsfähig wäre.

Der Gemeinderat fasste
in der Sitzung vom 22.08.2006 den Aufstellungsbeschluss für
die Außenbereichssatzung in Rottberg. Die Verwaltung
wurde beauftragt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen.
Die Grundstückseigentümer werden im Rahmen der Bürger-
und Fachstellenbeteiligung am Verfahren beteiligt.