Außenbereichssatzung für Solching-West

Der
Ortsbereich von Solching, westlich der B 15, ist im derzeit rechtsgültigen
Flächennutzungsplan als Außenbereich
ausgewiesen. Eine bauliche Entwicklung ist nur im Rahmen privilegierter
landwirtschaftlicher Vorhaben möglich.

Aufgrund einer Bauvoranfrage
signalisierte das Landratsamt Erding im Juni dieses Jahres, dass über
den Erlass einer Außerbereichssatzung
für den Bereich Solching-West, auch ein nicht landwirtschaftliches
Wohnbauvorhaben genehmigungsfähig wäre.

Der Gemeinderat
fasste in der Sitzung vom 29.07.2003 den Aufstellungsbeschluss
für die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Solching-West
(siehe Plan). Die Verwaltung wurde beauftragt, das entsprechende
Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Grundstückseigentümer
im betreffenden Ortsteil werden im Rahmen der Bürger- und
Fachstellenbeteiligung am Aufstellungsverfahren mit einbezogen.

Näher Auskünfte zur Außenbereichssatzung
erteilt Hans Baumgartner, Tel. 08084/37 21 oder Herbert Mayerthaler,
Tel.
08084 / 37 27.


Baugebiet Ziegelfeld

Im vereinfachten Änderungsverfahren
wurden für die Parzellen
Nr. 40/64/67/70/71 und 72 (Bebauungsplan und Lage der Parzellen
siehe www.taufkirchen.de/Baugebiete/ziegelfeld.htm) die Baugrenzen
erweitert. Die zulässige überbaubare Grundfläche
wurde von 130 qm auf 165 qm erhöht. In der Sitzung vom 12.08.2003
fasste der Gemeinderat den hierfür notwendigen Satzungsbeschluss.


Bebauungsplan „Attinger Siedlung“

Der Gemeinderat entschied
in der Sitzung vom 12.08.2003 den Bebauungsplan „Attinger
Siedlung“ sowie den Flächennutzungsplan aufgrund einer
Bauanfrage zu ändern. Ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage
soll an der Fichtenstraße, auf Höhe der Einmündung
Lindenstraße, errichtet werden.

Das Grundstück wurde
bisher als private Grünfläche
genutzt. Die Eigentümerin erklärte sich bereit, den
südlichen
Teil des Gründstückes (ca. 300 qm) der Gemeinde Taufkirchen(Vils)
kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dieses Gartengrundstück
soll künftig als öffentliche Grünfläche der
Allgemeinheit zugänglich sein.


Verkehrsberuhigende Maßnahmen am Attinger Weg

Aufgrund der permanenten Geschwindigkeitsübertretungen
am Attinger Weg („Rennstrecke“: Busbahnhof – Attinger
Weg) hat sich der Grundstücks- und Bauausschuss bereits mehrfach
mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen für diesen Straßenzug
beschäftigt.

In einer Versammlung im Juli dieses Jahres sprachen
sich die Anwohnern am Attinger Weg gegen bauliche Fahrbahnver-
änderungen
aus. Es wurden Befürchtungen geäußert, dass sich
die Lärm- und Bodenerschütterungsverhältnisse durch
eine Fahrbahnerhöhung weiter verschlechtern würden.

Der
Grundstücks- und Bauausschuss entschied daher in der Sitzung
vom 22.07.2003, keine baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
im Attinger Weg durchzuführen. Statt dessen wird auf der Fahrbahn
des Attinger Weges die Tempo-30-Regelung großflächig
aufgetragen, um so die Verkehrsteilnehmer optisch an die Geschwindigkeitsbegrenzung
zu erinnern.


Vereinsförderung

Aufgrund der derzeitigen Finanzlage
ist die Gemeinde Taufkirchen(Vils) gezwungen, Einsparungsmaßnahmen
zu treffen und vor allem freiwillige Leistungen zurückzufahren.
Aus diesem Grund wird der bisherige Fördersatz von 20 % bei
Vereinszuschüssen
zur Errichtung von baulichen Anlagen gekürzt. Der Gemeinderat
entschied in der Sitzung vom 8. Juli 2003, dass der Zuschuss
künftig max. 15 % der förderfähigen Kosten beträgt.


Kläranlage Siebmühle

Aus wirtschaftlichen
Gründen entschied der Gemeinderat, die
Betriebsführung der Kläranlage in Siebmühle an eine
private Firma zu vergeben. Nachdem sich der ehemalige Klärmeister
Rudi Hamberger selbständig machte (siehe Kompass Nr. 06/2003) übernahm
am 1. April 2003 die Firma Sedlmeier Umwelttechnik GmbH aus Wang
den gesamten Kläranlagenbetrieb.

Die Kläranlage wird
von dem Unternehmen in gewohnter Weise weiter betrieben. Das Kanalnetz
und die Pumpstationen werden wie
bisher von der Gemeinde Taufkirchen (Vils) betreut (Ansprechpartner:
Willi Vilgertshofer, Tel. 0171/3019163) .

Der Betriebsführungsvertrag
mit einer Jahrespauschale von 55.680 wurde mit der Firma Sedlmeier
vorerst für ein Jahr
geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn
er nicht 3 Monate zum 31.12. des jeweiligen Jahres gekündigt
wird.

Firmenporträt


Firmeninhaber
Michael Sedlmeier

Innerhalb der vergangenen 10 Jahren hat sich die Firma
Sedlmeier Umweltschutztechnik GmbH zu einem führenden Betrieb
im Bereich der Abwassertechnik entwickelt. Der 43-jährige
Unternehmer Michael Sedlmeier betreut mit seiner qualifizierten
25-köpfigen
Betriebsmannschaft (Umweltschutztechniker, Biologen, Elektromeister,
Schlosser, …) über 30 Kläranlagen im gesamten bayerischen
Raum.