Außenbereichssatzung für Solching-West

Der
Ortsbereich von Solching, westlich der B 15, ist im derzeit rechtsgültigen
Flächennutzungsplan als Außenbereich
ausgewiesen. Eine bauliche Entwicklung ist nur im Rahmen privilegierter
landwirtschaftlicher Vorhaben möglich.

Aufgrund einer Bauvoranfrage
signalisierte das Landratsamt Erding im Juni dieses Jahres, dass über
den Erlass einer Außerbereichssatzung
für den Bereich Solching-West, auch ein nicht landwirtschaftliches
Wohnbauvorhaben genehmigungsfähig wäre.

Der Gemeinderat
fasste in der Sitzung vom 29.07.2003 den Aufstellungsbeschluss
für die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Solching-West
(siehe Plan). Die Verwaltung wurde beauftragt, das entsprechende
Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Grundstückseigentümer
im betreffenden Ortsteil werden im Rahmen der Bürger- und
Fachstellenbeteiligung am Aufstellungsverfahren mit einbezogen.

Näher Auskünfte zur Außenbereichssatzung
erteilt Hans Baumgartner, Tel. 08084/37 21 oder Herbert Mayerthaler,
Tel.
08084 / 37 27.