Kontrolle der Wasserzähler

Die Abrechnung Ihrer Wassergebühren erfolgt
jeweils zum 31.12. des Kalenderjahres.

Durch einen Wasserrohrbruch
oder durch eine undichte Wasserleitung in Ihrem Anwesen kann die
verbrauchte Wassermenge erheblich ansteigen.
Die Gemeindeverwaltung möchte Sie deshalb darauf hinweisen,
den Wasserzähler regelmässig zu kontrollieren. (Wassergebühr:
1,19 pro m³).