In der Vilsgemeinde sind große freilaufende Hunde oft ein Ärgernis für die Bürger/-innen. Viele Leute, insbesondere Kinder, die Angst vor Hunden haben, fühlen sich nur sicher, wenn diese an der Leine geführt werden. Zudem kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Vorfällen, bei denen Personen oder Tiere durch freilaufende Hunde attackiert wurden. Mit dem Erlass der Hundeanleinverordnung hat der Gemeinderat 2015 klar festgelegt, dass zur Verhütung von Gefahren und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit große Hunde und Kampfhunde an folgenden Orten ständig an der Leine zu führen sind:
- In allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen
- Innerhalb der bebauten Bereiche (Siedlungsgebiete) von Taufkirchen (Vils),
- In den zusammenhängend bebauten Bereichen der Ortschaften Gebensbach, Geislbach, Granting, Hörgersdorf, Hubenstein, Jettenstetten, Kienraching, Moos, Moosen (Vils), Unterhofkirchen und Wambach, sowie
- Auf dem Vilstalradweg
Die Verordnung gilt für Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 cm und Kampfhunde. Die 50 cm-Richtlinie ist in Bayern gesetzlich definiert. Für kleine Hunde können im Einzelfall bei Bekanntwerden eines aggressiven Verhaltens ebenfalls Haltungsauflagen angeordnet werden. Hundehalter, die gegen diese Verordnung verstoßen, können mit einer Geldbuße belegt werden. Die Verordnung auf der Website der Gemeinde unter www.taufkirchen.de > Rathaus + Bürger > Gemeindepolitik > Verordnungen und Satzungen veröffentlicht.
Halter/-innen von großen Hunden und Kampfhunden werden gebeten, die Regelungen der Hundeanleinverordnung zu beachten und ihre Hunde in den genannten Bereichen anzuleinen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme leisten alle einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren Miteinander.
Ausführliche Infos bei Katrin Rötzer, Rathaus, Tel. 08084 3748, roetzer@taufkirchen.de.
