für die Kommunalwahl 2026
Für die Kommunalwahl am 08.03.2026 sowie gegebenenfalls für eine notwendige Stichwahl am 22.03.2026 werden freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt.
Erfrischungsgeld:
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit – eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 € bzw. für eine gegebenenfalls notwendige Stichwahl 40 €.
Was erwartet Sie bei Ihrer Tätigkeit als Wahlhelfer?
Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Für den Wahltag werden die Wahlhelfer in zwei Schichten eingeteilt. Einteilungswünsche werden soweit möglich berücksichtigt. Ab 18.00 Uhr muss das gesamte Team zum Auszählen der Stimmen im Wahllokal anwesend sein.
Wie lange die Auszählung dauert, hängt von der Komplexität der jeweiligen Wahl ab.
Es besteht auch die Möglichkeit in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ebenso ab 18.00 Uhr die Stimmzettel aus.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger bitten wir, sich bei Lara Schroeder, Rathaus, Tel. 08084 3722 oder schroeder@taufkirchen.de zu melden.
