Wahlhelfer gesucht

für die Kommunalwahl 2026

Für die Kommunalwahl am 08.03.2026 sowie gegebenenfalls für eine notwendige Stichwahl am 22.03.2026 werden freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt.

Erfrischungsgeld:

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit – eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 € bzw. für eine gegebenenfalls notwendige Stichwahl 40 €.

Was erwartet Sie bei Ihrer Tätigkeit als Wahlhelfer?

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Anpassungen der Stellplatzsatzung und Spielplatzsatzung

In der Gemeinderatssitzung vom 23.09.2025 wurden die Satzungen zu den Stellplätzen und Spielplätzen angepasst. Die neu verabschiedete Stellplatzsatzung entspricht nun dem Modernisierungsgesetz, durch welches das Bauen leichter möglich sein soll. Die Gemeinden können ihre Stellplatzsatzungen selbst erlassen, solange sie im Rahmen der neuen Bauordnungsvorgaben bleiben. Die neue Satzung schreibt vor, dass künftig beim Bau neuer Gebäude oder einer neuen Nutzung des Bestandes, pro Wohneinheit in der Regel zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Stellplatzablöse bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils). Die Ablösesumme beträgt künftig 9.000 €. Am 24.09.2025 trat die neue Satzung in Kraft.

Aufgrund des Modernisierungsgesetzes war auch eine Anpassung der Spielplatzsatzung erforderlich. Künftig muss erst bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ein Spielplatz mit mind. 50 m² errichtet werden. Die Satzung trat am 01.10.2025 in Kraft.

Der genaue Wortlaut der neuen Satzungen ist auf der Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils) nachzulesen. Ausführliche Informationen auch im gemeindlichen Bauamt bei Ariane Obermaier, Tel. 08084 3734, bauverwaltung@taufkirchen.de