Auch in diesem Jahr möchten wir wieder alle GemeindebürgerInnen auf ihre Räum- und Streupflicht aufmerksam machen. Alle Anlieger öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sind verpflichtet, diese schnee- und eisfrei zu halten. An Werktagen beginnt die Räumpflicht um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen tritt die Räum- und Streupflicht ab 8 Uhr ein.
