Ablauf des Verfahrens:

Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der EU, sofern sie am Abstimmungstag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum: 19.04.2008 u. älter)
  • sich seit mind. zwei Monaten (Zuzug bis spätestens 19.02.2026) in der Gemeinde mit Hauptwohnung bzw. einziger Wohnung aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Briefabstimmungsunterlagen werden ab 30.03.2026 postalisch versandt.

Abstimmungsberechtigte, die keine Unterlagen erhalten haben, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllen, bitten wir, sich mit dem Rathaus (Anton Kreuzpointner, Tel. 08084 3745 oder Eva Waxenberger, Tel. 08084 3741) in Verbindung zu setzen.

Am Wahltag, 19.04.2026, ist das Abstimmungsbüro im Rathaus von 08.00 – 18.00 Uhr unter den Tel. 08084 3721 und 08084 3722 erreichbar.

Zum Abstimmungsleiter wurde der Leiter des Hauptamtes, Johannes Pregler, am 13.01.2026 vom Gemeinderat berufen.

Fragen rund um das geplante Baugebiet „Flaring“ beantwortet das örtliche Bauamt:
Ariane Obermaier, Tel. 08084 3734 Margit Maxminer, Tel. 08084 3787