Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen bis 100.000 Einwohner zu der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis 2028.
Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) konnte die Bundesförderung für dieses Vorhaben in Höhe von 90 % in Anspruch nehmen und daher diese Pflicht bereits 2026 erfüllen. Über die erfüllte Pflicht hinaus können alle Betroffenen bereits jetzt von den Ergebnissen profitieren, die Nils Schild (Diplom-Ingenieur beim Institut für nachhaltige Energieversorgung) dem Gemeinderat in der Sitzung vom 24.02.2026 präsentierte.
Die vorliegenden Ergebnisse sind als Grundlage für die Planung der Wärmeversorgung zu verstehen. Da sowohl der technische Fortschritt, lokale Gegebenheiten als auch die Förderlandschaft ständig im Wandel sind, können auch in der kommunalen Wärmeplanung künftig Änderungen vorgenommen werden.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sieht eine Fortschreibung alle 5 Jahre vor. Der Bericht ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.taufkirchen.de > Rathaus + Bürger > Klimaschutz-Projekte > Kommunale Wärmeplanung veröffentlicht.
Info bei Anna Engelschall, engelschall@taufkirchen.de
