Der Windenergie muss in unserer Region mehr Raum gegeben werden. Der Ausbau der Windenergie ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und inzwischen auch eine Frage der nationalen Sicherheit. Um diese Ziele umzusetzen, müssen regional Flächen in einem vorgegebenen Umfang zur Verfügung gestellt werden.
WIND-AN-LAND-GESETZ DES BUNDES
Um den Ausbau der Windenergie voranzubringen, hat der Bund das „Wind-an-Land“-Gesetzespaket verabschiedet, das im Februar 2023 in Kraft trat. Dies beinhaltet Flächenbeitragswerte für die Bundesländer, die diese in zwei Stufen zu erreichen haben. So müssen in Bayern bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesflächen als Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft ausgewiesen werden. Die Ausweisung der Flächen übernehmen in Bayern die Regionalen Planungsverbände im Rahmen einer Teilfortschreibung ihrer Regionalpläne (Infos zum Regionalen Planungsverband München (RPV) unter www.region-muenchen.com).
GENEHMIGUNG VON WINDKRAFTANLAGEN
Im Regionalplan werden Flächen definiert, die aus regionalplanerischer Sicht für die Nutzung der Windenergie geeignet sind. Auf diesen Flächen hat eine Windkraftnutzung gegenüber anderen Nutzungen Vorrang. Von der Regionalplanung werden weder konkrete Standorte noch die Anzahl von Windenergieanlagen festgelegt. Die Festlegung eines Vorranggebietes für Windenergie bedeutet nicht, dass dort auch Windenergieanlagen gebaut werden. Die im Regionalplan festgelegten Vorranggebiete für Windenergie ersetzen nicht die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen. Weiterhin ist in den Genehmigungsverfahren für den Bau jedes Windrades darzulegen, dass beispielsweise Lärm- und Schattenwurfvorgaben eingehalten werden.
STELLUNGNAHME DER KOMMUNE
Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) möchte den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben und die Windenergie als eine effiziente Art der Energiegewinnung unterstützen. In der Sitzung vom 7. Mai 2024 beschloss der Gemeinderat, dass der Ausweisung der Flächen des Vorranggebietes 20, welche in Teilen im Gemeindegebiet Taufkirchen (Vils) liegen, nichts entgegensteht. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine positive Stellungnahme zu den vorgestellten Flächen an den Regionalen Planungsverband zu senden.
Ausführliche Infos zum Windkraftausbau sowie Einsichtnahme in die Planunterlagen (Vorranggebiet 20) erteilt Klimaschutz-Managerin Anna Engelschall, Rathaus, Tel. 08084 3786, engelschall@taufkirchen.de.
