Wahlvorschläge dürfen nur von politischen
Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern)
eingereicht werden. Die Einreichung der Wahlvorschläge kann
ab Erlass der Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters, frühestens
ab 04.12.2001, spätestens jedoch bis Donnerstag, 10. Januar
2002, 18.00 Uhr, erfolgen. Die Wahlvorschläge sind dem Wahlleiter
zuzusenden oder im Rathaus, Attinger Weg 9, Zi.Nr. 102, zu übergeben.
Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Nähere Einzelheiten zur Einreichung von Wahlvorschlägen
siehe amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters.
