Bürgerentscheid „Mineralwasser“

Am Sonntag, 16. November 2008, findet in Taufkirchen
(Vils) der Bürgerentscheid „Mineralwasser“ statt.
Aus den bereits zugestellten Abstimmungsbenachrichtigungskarten
ist ersichtlich, dass dieser Bürgerentscheid wie eine ganz „normale“ Wahl
abläuft. Die Abstimmungslokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet;
Briefwahl ist möglich (siehe unten).

In der Sitzung am 30. September hat der Gemeinderat über die Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens entschieden und zugleich ein Ratsbegehren zur
geplanten Ansiedelung eines Mineralwasserbetriebes bei Frauenvils auf
den Weg gebracht. Im Rahmen einer objektiven Berichterstattung veröffentlicht
der Kompass einen Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 30.09.2008 im
Originalwortlaut:

Tagesordnungspunkt 1

Bürgerbegehren „Kein zusätzlicher Lkw-Verkehr
in Taufkirchen – kein Mineralwasserwerk in Frauenvils“ gem. Art.
18 a Abs. 1 GO;

Entscheidung über die Zulässigkeit (Art. 18 a Abs.
8 GO)

Am 18.09.2008 wurde ein Bürgerbegehren eingereicht, mit folgender
Kurzbezeichnung: „Kein zusätzlicher Lkw-Verkehr in Taufkirchen
– kein Mineralwasserwerk in Frauenvils“.

Mit den Unterschriften wurde die Durchführung eines Bürgerentscheides
beantragt, zu folgender Frage:

„Sind Sie dafür, dass das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplanes, mit der die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden sollen, um in Frauenvils ein Mineralwasser- und Getränkeabfüllunternehmen
anzusiedeln, eingestellt und nicht mehr weiterverfolgt wird?“

Die Begründung hierzu lautet wie folgt:

1) Sollte dieses riesige Mineralwasserwerk in Betrieb genommen
werden, so würde dies zu einer erheblichen Zunahme des Schwerverkehrs
in Taufkirchen, vor allem im Ortskern führen. Das Werk soll den
Großraum Süddeutschland abdecken. Siedlungsschwerpunkte
in Süddeutschland sind Nürnberg, München und Stuttgart.
Der Verkehr nach München und Stuttgart würde vermutlich durch
das Ortszentrum über die B 388 abgewickelt. Der Verkehr nach Nürnberg
entweder auch über die B 388 oder über die B 15, ebenfalls
durch das Ortszentrum. Auch nach einem eventuellen Bau der A 94 würde
der Verkehr wohl über die B 388 abgewickelt werden, da die Wegstrecke über
die B 388 kürzer ist und im Gegensatz zur A 94 auf der B 388 keine
Lkw-Maut erhoben wird.

2) Der Flächenbedarf des Werkes mit 11,46 ha (36 Tagwerk)
ist enorm. Wertvoller landwirtschaftlicher Grund wird aus der Produktion
genommen, verbaut und versiegelt. Dies widerspricht auch den Zielen
der Bayerischen Staatsregierung.

„Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist daher: Wir wollen
eine dauerhafte Trendwende im Flächen­verbrauch. Wir wollen
das Wirtschaftswachstum und die Bevölkerungszunahme vom Flächenverbrauch
entkoppeln. Wir wollen sicherstellen, dass auch unsere Kinder und Enkel
die Chance und Freiheit der Entwicklung haben.“ (damalige Staatssekretärin
Emila Müller, CSU, derzeit Bayerische Wirtschaftsministerin, Windischeschenbach,
04.12.2003, Quelle: Bayer. Umweltschutzministerium)

3) Das Argument, dass durch die Errichtung eines Mineralwasserwerkes
in Taufkirchen zahlreiche Arbeitsplätze entständen, relativiert
sich, wenn man bedenkt, dass wohl viele ungelernte Hilfskräfte
im familien­unfreundlichen Schichtbetrieb beschäftigt werden.

Aus diesen Gründen lehnen wir die Errichtung eines Mineralwasserwerkes
in Taufkirchen ab.

 

Als Vertreter für das Bürgerbegehren wurden gem. Art. 18 a
Abs. 4 GO benannt:

Vertreter:
Hermann Bachmaier, Breitenweiher 1, Taufkirchen (Vils)
Georg Lechner,
Frauenvils 8, Taufkirchen (Vils)
Theresia Benner, Solching 9,
Taufkirchen (Vils)

Stellvertreter:
Zu 1) Hubert Drexler, Landshuter Str. 33½, Taufkirchen
(Vils)
Zu 2) Barbara Leiner, Dorfener Str. 33, Taufkirchen (Vils)
Zu 3)
Uwe Schefthaler, Solching 11½, Taufkirchen (Vils)

Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht
den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis
zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigung gemeinschaftlich
zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein
oder sich erledigen, so gilt die Unterschrift weiterhin für die
verbleibenden Teile.

Nach Art. 18 a Abs. 8 GO hat der Gemeinderat über die Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens unverzüglich, spätestens innerhalb
eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens, zu entscheiden.
Die Zulässigkeitsprüfung erstreckt sich sowohl auf die formellen
als auch auf die materiellen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit
eines Bürgerbegehrens.

Nach Art. 18 a Abs. 4 – 6 GO sind formelle Anforderungen

  • die ordnungsgemäße Einreichung
  • das Vorliegen einer mit ja oder nein beantwortbaren Fragestellung
  • das Vorliegen einer Begründung
  • die Benennung von bis zu drei Personen, die berechtigt sind, die
    Unterzeichnenden zu vertreten
  • ein hinreichendes Quorum.

Die genannten Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Die Zulässigkeitsprüfung hat ergeben, dass von den 1.651 eingereichten
Unterschriften 1.590 Unterschriften gültig sind. Am Tag der Einreichung,
18.09.2008, betrug die Zahl der stimmberechtigten Gemeindebürger
7.024, so dass bei einem Quorum, das bei Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern
10 v. H. beträgt, 702 Unterschriften erforderlich waren.

Zu den materiellen Anforderungen, die an die Rechtmäßigkeit
eines Bürgerbegehrens gestellt werden, zählt insbesondere die
Frage, ob der Gegenstand des Bürgerbegehrens einem Bürgerentscheid
zugänglich ist (Art. 18 a Abs. 1 und 3 GO).

Kernpunkt des Begehrens ist die Einstellung des derzeit laufenden Verfahrens
zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Aufstellung und Änderung
von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen (Bauleitplanung) gehört
zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde als Teil der kommunalen Planungshoheit
(Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11, Abs. 2 Satz 2 und 83 Abs. 1 BV, Art.
7 und 57 GO). Die Bauleitplanung fällt auch nicht unter den Ausschlusskatalog
des Art. 18 a Abs. 3 GO, so dass ein Bürgerbegehren hiergegen grundsätzlich
zulässig ist.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass das Bürgerbegehren „Kein
zusätzlicher Lkw-Verkehr in Taufkirchen – kein Mineralwasserwerk
in Frauenvils“, eingereicht am 18.09.2008, zulässig ist,
da alle formellen und materiellen Anforderungen gem. Art. 18 a Abs.
1, 3 – 6 GO erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis 18:2

Tagesordnungspunkt 2

Ratsbegehren zur geplanten Ansiedlung eines Mineralwasserbetriebes
bei Frauenvils; Beschlussfassung gem. Art. 18 a Abs. 2 GO

Nach Art. 18 a Abs. 2 GO kann der Gemeinderat beschließen, dass über
eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid
stattfindet. Ein derartiger Beschluss wird allgemein als „Ratsbegehren“ bezeichnet.

Mit dem Ratsbegehren wird dem mit Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid
ein weiterer ratsinitiierter Bürgerentscheid gegenübergestellt.
Es handelt sich somit dann um zwei Bürgerentscheide, die auf einem
Stimmzettel zusammenzufassen sind.

Gegenstand des Ratsbegehrens bzw. des hierzu erfolgenden Bürgerentscheides
ist, so der Vorschlag der Verwaltung, folgende Frage:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Taufkirchen (Vils)
die Flächennutzungsplan-Änderung fortführt, damit bei
Frauenvils ein Mineralwasserbetrieb gebaut werden kann?“

Mit dem Ratsbegehren soll deutlich gemacht werden, dass die Ansiedlung
eines Mineralwasser- und Getränkeabfüllunternehmens für
die Gemeinde Taufkirchen (Vils) von sehr großer Bedeutung ist.
Der Gemeinde Taufkirchen (Vils) erwachsen daraus ganz erhebliche Vorteile,
die sich insbesondere auf die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
und auf eine Stärkung der Wirtschaftskraft der Gemeinde erstrecken.

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) musste in den letzten 20 Jahren
bei der Gesamtzahl der Arbeitsplätze einen Rückgang von 10
% verzeichnen, im gleichen Zeitraum von 1987 bis 2007 ist dagegen die
Einwohnerzahl um 15 % angestiegen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, die in der Gemeinde Taufkirchen (Vils) wohnen,
beträgt 3.340, die Zahl der Arbeitsplätze in der Gemeinde
dagegen nur 2.558. Somit hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) z. Zt.
ein Arbeitsplatzdefizit von 782, was zwangsläufig zu einer hohen
Berufspendlerzahl führt. Die Zahl der Auspendler beträgt
derzeit 2.364, die Zahl der Einpendler dagegen nur 1.582 (Pendlersaldo
-782).

Durch die Ansiedlung des Mineralwasserbetriebes würden lt.
Angaben des Investors im Endausbau bis zu 250 Arbeitsplätze entstehen,
darunter auch viele Ausbildungsplätze.

Arbeitsplätze am Wohnort verbessern die Lebenssituation, zumal
aufgrund steigender Treibstoffpreise die Fahrt zur Arbeitsstätte
mit immer höheren Kosten verbunden ist.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass ein Unternehmen in
dieser Größenordnung auch Ausbildungsplätze bereitstellt
und so Jugendlichen die Möglichkeit schafft, an ihrem Wohnort
einen Beruf zu erlernen. Das Berufsbild in einem Lebensmittelbetrieb
ist noch dazu sehr vielfältig, so dass sich große Möglichkeiten
ergeben.

Überwiegend handelt es sich dabei um qualifizierte Berufe,
z. B. Elektriker, Elektroniker, Schlosser, Industriekaufleute, Laborfachleute,
Lebensmitteltechniker, Mechatroniker, Getränkebetriebsmeister,
Anlagenmonteure usw.

Die Ansiedlung eines Mineralwasser- und Erfrischungsgetränkebetriebes
stärkt im Besonderen auch die Wirtschaftskraft der Gemeinde. Zu
rechnen ist mit einem Anstieg des Einkommensteueranteiles und mittel-
und langfristig auch mit Gewerbesteuereinnahmen. Die Steuerkraft einer
Gemeinde beeinflusst sehr weitgehend ihren Handlungsspielraum. Je mehr
Steuereinnahmen, desto besser kann die Gemeinde ihre Aufgaben bewältigen.
Bezüglich Aufgabenbewältigung steht in den nächsten
Jahren vieles an, insbesondere im Bereich Schulen, Kindertagesstätten,
Straßen, Waldbad, etc. Allein für den Schulhausbau wurden
erst kürzlich Maßnahmen von über 5,0 Mio € beschlossen
und für die ebenfalls notwendige Generalsanierung der Hauptschule
muss mindestens mit weiteren 3,0 Mio € gerechnet werden.

Der Mineralwasserbetrieb erzeugt nicht nur eine Stärkung der
gemeindlichen Finanzkraft, sondern generell eine Stärkung der
Wirtschaftskraft in der Gemeinde. Schon beim Bau wird die heimische
Wirtschaft durch Miteinbindung profitieren. Synergieeffekte ergeben
sich auch für den Einzelhandel, insbesondere durch eine Vielzahl
Beschäftigter, die sich am Ort ihrer Arbeit versorgen. Auch die örtlichen
Handwerker werden nach Angaben der Firma in Betriebsabläufe miteingebunden.

Die Gemeinde verfügt über die zur Mineralwasserabfüllung
notwendigen Wasserrechte, das Taufkirchener Trinkwasser ist von allerbester
Qualität. Aus diesem Grund ist Taufkirchen (Vils) ein idealer
Standort für die Abfüllung von Mineralwasser.

Die geplante zusätzliche Wasserförderung hat keinerlei
nachteilige Auswirkungen auf Schutzgüter, wie Gebäude, Böden
und Gewässer und auch das bestehende Grundwasserreservoir wird
nicht geschmälert. Mit hydro­geologischen Gutachten konnte
der Nachweis erbracht werden, dass die Neubildung von Grundwasser deutlich
höher ist als die bisherigen und künftig geplanten Entnahmen.
Somit ist die vorgesehene Grundwasserentnahme auch ökologisch
mit keinerlei nachteiligen Auswirkungen verbunden.

Auch in verkehrlicher Hinsicht wird nicht die befürchtete
Belastung eintreten, da einerseits lt. Angaben der ansiedlungsbereiten
Firma die Zahlen mit durchschnittlich 72 Lkw/Tag niedriger sind und
zudem der Verkehr großteils zur geplanten A 94 abfließen
wird. Selbst wenn dennoch die Hälfte durch Taufkirchen fährt
(was jedoch nicht den Angaben der Firma entspricht), wird sich dies
auf das Gesamtverkehrsaufkommen nur mit 0,5 % und auf das Schwerlastverkehrsaufkommen
mit 5 % auswirken.

 

Die Ansiedlung des Mineralwasserunternehmens soll aus vorgenannten
Gründen mit allem Nachdruck weiterverfolgt werden. Die Bedeutung
und Wichtigkeit dieses Vorhabens wird mit dem Ratsbegehren unterstrichen.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, gem. Art. 18 a
Abs. 2 GO zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes über
die Ausweisung einer Sondergebietsfläche zur Ansiedlung eines
Mineralwasser- und Erfrischungsgetränkeunternehmens ein Ratsbegehren
durchzuführen. Der hierzu stattfindende Bürgerentscheid erfolgt
zu nachstehender Frage: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde
Taufkirchen (Vils) die Flächennutzungsplan-Änderung fortführt,
damit bei Frauenvils ein Mineralwasserbetrieb gebaut werden kann?“

Abstimmungsergebnis 13:7

 

Die Fragestellung des Ratsbegehrens wurde auf Antrag der Bürgerinitiative
neu formuliert. Der Gemeinderat entschied sich am 21.10.2008 für
folgende Fragestellung:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
die Flächennutzungsplanänderung fortführt, damit bei
Frauenvils ein Mineralwasser- und Getränkeabfüllbetrieb gebaut
werden kann?“

Briefabstimmung

Die Briefabstimmungsunterlagen können bis Freitag, 14.11.2008,
15 Uhr
, im Bürgerbüro des Rathauses oder online
(https://portal.livingdata.de/taufkirchen-vils/a009.aspx) beantragt
werden.

Bei plötzlicher Erkrankung können Briefabstimmungsunterlagen
auch noch bis zum Abstimmungstag, Sonntag, 16.11.2008, 15 Uhr,
ausgestellt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den
Wahlleiter, Tel. 0176 / 28369433.

Allgemeine Auskünfte zur Briefabstimmung
erhalten Sie von Anton Kreuzpointner, Rathaus, Tel. 08084 / 3745.