Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 „Flaring“

Der Gemeinderat Taufkirchen (Vils) hat in seiner Sitzung vom 22.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 „Flaring“ gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs erstreckt sich auf die Grundstücke FlNr. 655 Tfl., 656 Tfl., 658/2 Tfl., 653, 692 Tfl., 691 Tfl. und 147 Tfl. der Gemarkung Taufkirchen (Vils). Überplant wird die nördliche Hälfte des Grundstückes FlNr. 655 Gemarkung Taufkirchen (Vils). Das Planungsareal wird im Norden vom landwirtschaftlichen Grundstück FlNr. 695 Gemarkung Taufkirchen (Vils), im Westen vom Vilstalradweg FlNr. 147 Gemarkung Taufkirchen (Vils) und im Osten von der Großen Vils begrenzt. Durch den südlichen Teil des Grundstückes FlNr. 655 Gemarkung Taufkirchen (Vils) verläuft die Zufahrtsstraße, welche das Baugebiet mit der Gemeindeverbindungsstraße FlNr. 658/2 Gemarkung Taufkirchen (Vils) verbindet.
Der Entwurf des Bauleitplans einschließlich Begründung und Umweltbericht, jeweils in der zuletzt beschlossenen Fassung vom 22.09.2026, liegen in der Zeit vom 08.10.2026 bis einschließlich 10.11.2026 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils), Zimmer Nr. 2.12 im 2. OG während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Textform, während der Dienststunden zur Niederschrift oder per E-Mail an bauverwaltung@taufkirchen.de abgegeben werden.
Die gesamte Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils) unter www.taufkirchen.de/rathausbuerger/bekanntmachungen einsehbar.
