Ausbau der Erdinger Straße

Bereits in der Kompass-Ausgabe 03/2002 haben wir ausführlich
über die Planungen zum Ausbau der Erdinger Straße berichtet
und darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahme erst im Jahr
2003 durchgeführt werden sollte.

Im September dieses Jahres kam nun völlig überraschend
eine Mitteilung des Straßenbauamtes München, dass im
nächsten Jahr die erforderlichen Mittel nicht bereit gestellt
werden könne und die Baumaßnahme deshalb nochmals, nunmehr
auf das Jahr 2004, zurückgestellt werden muss.

Der Begründung des Straßenbauamtes, dass
der Bund nun vorrangig Mittel zur Behebung der Hochwasserschäden
in Ostdeutschland einsetzen muss, kann wenig entgegen gehalten werden.

Nachdem sich die Gemeinde Taufkirchen(Vils) mit dieser
Absage zunächst nicht zufrieden gab, wurde zu der Gemeinderatssitzung
am 12. November 2002 Baudirektor Peter Weywadel vom Straßenbauamt
München eingeladen.

Nach ausführlicher Diskussion zwischen dem Straßenbauamtsvertreter
und den anwesenden Gemeinderäten und Anliegern der Erdinger
Straße entschied der Gemeinderat, den Neubau der Erdinger
Straße nun als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Straßenbauamt
München und der Gemeinde Taufkirchen(Vils) im Jahr 2004 abzuwickeln.
Dieser Beschluss gilt unter der Voraussetzung, dass im Oktober 2003
die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben wird. Die Federführung
(Bauaufsicht) übernimmt das Straßenbauamt.

Mit dem Neubau der Fahrbahn werden auch die Gehwege
erneuert und umgestaltet sowie die Abwasserkanäle, Wasserleitungen
und die Hausanschlüsse saniert. Bei der Gehwegumgestaltung
werden zum Teil auch Vorbereiche vor den Geschäften, die öffentlich
genutzt werden, neu gestaltet.

Baukosten der Gemeinde Taufkirchen(Vils):

Umgestaltung der Gehwege: 610.000 €
Kanalsanierung: 135.000 €
Wasserleitungssanierung: 100.000 €
  845.000 €
./. Zuschuss Bayer. Städtebauförderung 366.000 €
Gesamtkosten für die Gemeinde 479.000 €

 

ÜBERFÄLLIG: Der Ausbau der Erdinger
Strasse

Neubau einer Zweifachturnhalle für die Realschule Taufkirchen(Vils)


Der Landkreis Erding beabsichtigt, für die Taufkirchner
Realschule auf dem Sportgelände nördlich der bestehenden
Sporthalle eine neue Zweifachturnhalle zu errichten.

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im Frühjahr
2003 beginnen. Die neue Turnhalle, die mit ca. 3 Mio. € veranschlagt
ist, soll im Frühsommer 2004 fertig gestellt sein.

Der Gemeinderat erteilte in der Sitzung vom 12.11.2002
dem Bauvorhaben seine Zustimmung.


Verkehrsproblem „Vöttinger Straße“

Die Anlieger der Vöttinger Straße sind von
der Zunahme des Strassenverkehrs seit Jahren betroffen und fordern
deshalb vehement, die Vöttinger Straße durch verkehrsberuhigende
Maßnahmen zu entlasten.

Blumentröge und Verkehrsinseln zeigten in der
Vergangenheit zwar sichtbare Erfolge, dürfen aber aufgrund
der Verkehrssicherheit und der versicherungsrechtlichen Haftung
nicht auf Dauer aufgestellt werden.

Der Grundstücks- und Bauausschuss entschied in
der Sitzung vom 17.10.2002, zur Verkehrsberuhigung eine versetzbare
Straßenverengung in der Vöttinger Straße einzurichten
und die Verkehrsinsel am Einmündungsbereich Vöttinger
Straße/Landshuter Straße weiterhin zu belassen.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) erwartet, dass diese
Maßnahmen Verbesserungen hinsichtlich der Geschwindigkeit
und des Verkehrsaufkommens bewirken.


Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung der SIT-Tankstelle in Taufkirchen(Vils)

Für
eine detaillierte Ansicht des Bebauungsplans (Größe:
59 KB) klicken Sie bitte auf das Bild links.
Der Grundstücks-
und Bauausschuß hat in der Sitzung vom 14.11.2002 den Billigungs-
und Auslegungsbeschluss für das o.g. Bauleitplanverfahren gefaßt.
Wie bereits in der Ausgabe 05/2002 berichtet, beinhaltet die Planung
die Erweiterung der SIT-Tankstelle an der Landshuter Straße
(siehe Plan).

Die Planunterlagen liegen im Rathaus Taufkirchen(Vils)
in der Zeit vom 29.11.2002 – 30.12.2002 öffentlich aus.
Während der allgemeinen Dienststunden können die Planentwürfe
auf Zimmer Nr. 109/1. Stock (Herr Mayerthaler und Herr Baumgartner),
eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können
auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.