Hinweise zur Grundsteuer und den Bescheiden

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung der Grundsteuer hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) zum Jahreswechsel rund 5.000 Grundsteuerbescheide erstellt und an die Eigentümer versendet.

Ihr Bescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode (Stichtag 01.01.2022). Diese Bewertungen führte ausschließlich das Finanzamt nach den von Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater abgegebenen Angaben durch. Der neue Grundsteuermessbetrag wurde Ihnen persönlich vom Finanzamt übermittelt.

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Gemeindehaushalt 2025

Haushaltsvolumen

Der Taufkirchener Gemeindehaushalt mit einem Gesamtvolumen von 48,8 Mio. Euro wurde am 21. Januar 2025 vom Gemeinderat mit einem Abstimmungsergebnis von 19:3 bewilligt.

In den Monaten davor hat sich die Kommune intensiv mit der Haushaltsplanung beschäftigt. In den Beratungen wurden die finanzielle Lage der Gemeinde sowie die Einsparungsmöglichkeiten in allen Aspekten beleuchtet und kritisch geprüft.

Haushaltsvolumen in Mio. €

Oberstes Ziel der Kommune ist es, vorausschauend zu planen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit auch auf lange Sicht zu erhalten. Nur so ist es möglich, weiterhin alle wichtigen Aufgaben im Sinne der Taufkirchener Bürgerinnen und Bürger bewältigen zu können.

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Neuer Mitarbeiter im Taufkirchener Rathaus

Seit dem 02.01.2025 ist Florian Widmann im Taufkirchener Rathaus tätig und unterstützt als stellvertretender Kämmerer die Finanzverwaltung.

In seiner bisherigen Tätigkeit am Landratsamt Erding konnte Herr Widmann Erfahrungen in den Bereichen Kämmerei sowie Bauamt sammeln. Außerdem wird er sich als stellvertretender Vorstand des Kommunalunternehmens Wasserschloss um die Verwaltung eines unserer Taufkirchener Wahrzeichen kümmern. In seiner Freizeit liest und verbringt er gerne Zeit mit Freunden und Familie.

Florian Widmann ist zu den regulären Öffnungszeiten des Taufkirchener Rathauses erreichbar unter Tel. 08084 3756 und widmann@taufkirchen.de.

Übungsleiterzuschüsse / Vereinspauschale 2025

Die Bayrische Staatsregierung und der Landkreis Erding gewähren den Sport- und Schützenvereinen jedes Jahr eine Vereinspauschale in Form von Übungsleiterzuschüssen. Die Anträge müssen von den Vereinen bis spätestens 03.03.2025 beim Landratsamt Erding eingereicht werden.

Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Entscheidend hierfür ist das Datum des Poststempels. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Unterlagen und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Erding unter: www.landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/kultur-bildung-sport/sport/sportfoerderung/

Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Beitragssatz bleibt stabil

Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt auch 2025 und somit im achten Jahr in Folge stabil und beträgt weiterhin 18,6 Prozent.

Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen

Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2025. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze rund 39.322 Euro.

Nächster Schritt für die Anhebung der Altersgrenzen

Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.

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