Die Bayrische Staatsregierung und der Landkreis Erding gewähren den Sport- und Schützenvereinen jedes Jahr eine Vereinspauschale in Form von Übungsleiterzuschüssen. Die Anträge müssen von den Vereinen bis spätestens 03.03.2025 beim Landratsamt Erding eingereicht werden.
Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Entscheidend hierfür ist das Datum des Poststempels. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Unterlagen und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Erding unter: www.landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/kultur-bildung-sport/sport/sportfoerderung/
