Umbau der Erdinger Strasse: Sachstandsbericht

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 11. Dezember
2001 hatte der Gemeinderat im Rahmen der Vorbesprechungen zum Haushaltsplan-Entwurf
2002 beschlossen, den Umbau der Erdinger Straße auf das Jahr
2003 zurückzustellen. Grundlage für diese Entscheidung
war folgender Sachverhalt:

Frühzeitig im Herbst 2001 vereinbarten das Straßenbauamt
München und die Gemeinde Taufkirchen (Vils) die endgültigen
Verfahrensschritte und den Zeitablauf für den Umbau der Erdinger
Straße als ein einziges, gemeinsames Projekt unter
„Federführung“ der Gemeinde Taufkirchen(Vils) wie
folgt:

1) Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 16.11.2001

2) Versand der Leistungsverzeichnisse durch das
Straßenbauamt am 27.11.2001

3) Angebotseröffnung im Straßenbauamt
am 17.01.2002

4) Baubeginn am 04.03.2002

5) Aufhebung der Vollsperrung der Erdinger Straße
spätestens am 27.07.2002

6) Restarbeiten bis 31.08.2002

(Der KOMPASS berichtete in der Novemberausgabe
2001
über diesen geplanten Terminablauf.)

Am 20.11.2001 teilte dann das Straßenbauamt München
völlig überraschend mit, dass sie die laufende öffentliche
Ausschreibung eigenmächtig aufgehoben habe. Dieses Vorgehen
erfolgte ohne Absprache mit der Gemeinde Taufkirchen(Vils). Als
Grund wurde angegeben, dass die Ausschreibungsunterlagen vom Ingenieur-Büro
Köpf nicht den Vorgaben entsprachen.

Bei einer daraufhin sofort anberaumten Besprechung
am 04.12.2001 im Straßenbauamt München wurde den Vertretern
der Gemeinde Taufkirchen (Vils), 2. Bürgermeister Hugo Eisgruber
und Günter Mayr, Leiter des Bauamtes, die Entscheidung des
Straßenbauamtes erläutert. Vom Straßenbauamt wurde
dabei vorgeschlagen, die gemeinsame Baumaßnahme in zwei Abschnitte
zu teilen, d.h. Bau von Wasserleitung, Kanal und Gehsteige durch
die Gemeinde und Bau der Fahrbahn durch das Straßenbauamt.

Die Behörde wollte außerdem den Planungsauftrag
für den Ausbau der B388-Fahrbahn nicht mehr an das Ingenieur-Büro
Köpf vergeben, sondern diese Ausschreibung selbst durchführen.
Auch die Bauleitung und Bauüberwachung für den Straßenbau,
so hieß es, werde das Straßenbauamt selbst übernehmen.

In der noch am gleichen Tag (04.12.2001) stattfindenden
nichtöffentlichen Sitzung zeigte sich der Gemeinderat mit der
Teilung der Baumaßnahme keinesfalls einverstanden. Wegen der
Dringlichkeit der Maßnahme wurde das Straßenbauamt noch
am gleichen Abend per E-Mail eingeladen, in der Gemeinderatssitzung
am 11.12.2001 eine Stellungnahme abzugeben. Mit Schreiben vom 07.12.2001
lehnte das Straßenbauamt eine weitere Erörterung des
Themas vor dem Gemeinderat ab – aus Rücksichtnahme auf das
Ingenieur-Büro Köpf, wie erklärt wurde. Das Straßenbauamt
bat um Verständnis, dass Vertreter des Amtes an der Gemeinderatssitzung
nicht teilnehmen wollten.

Ohne weitere Rücksprache wurde dann am 10.12.2001(!)
der Gemeinde Taufkirchen(Vils) durch das Straßenbauamt München
ein neuer Verfahrensablauf und eine neue Terminplanung mit folgendem
Inhalt übermittelt:

I. Aufteilung der Maßnahme:

Das Straßenbauamt schreibt die Fahrbahn separat
aus und führt auch die Bauabwicklung in eigener Regie durch.
Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) schreibt die Wasserleitungsarbeiten
und die Kanalisation sowie die Randbereiche in einem eigenen Leistungsverzeichnis
aus. Die Koordination der gemeindlichen Baumaßnahmen übernimmt
das Ingenieurbüro Köpf.

II. Terminlicher Ablauf – Teil 1:
Gemeinde Taufkirchen (Vils)

1) Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 11.01.2002

2) Versand der Leistungsverzeichnisse ab dem 14.01.2002

3) Angebotseröffnung am 08.02.2002

4) Vergabe der Bauleistung in der 8. Kalenderwoche
2002

5) Baubeginn am 11.03.2002

6) Bauzeit für Kanal und Wasser: 7 Wochen, d.h.
Bauende: 26.04.2002

7) Fertigstellung der Randbereiche: spätestens
20.09.2002 (also 2 Monate länger als ursprünglich geplant)

III. Terminlicher Ablauf – Teil 2:
Straßenbauamt

Die Veröffentlichung im Staatsanzeiger erfolgt
durch das Straßenbauamt, wenn feststeht, wer für Teil
1 den Auftrag erhält.

1) 29.04.2002 – 29.06.2002 Straßenbaumaßnahmen

2) 39. Kalenderwoche (23.-29.09.2002): Straßenbaumaßnahme
(Asphaltfeinschicht)

Wie uns die Vergangenheit gezeigt hat, sind Baumaßnahmen,
die von zwei verschiedenen Bauherrn zur gleichen Zeit am gleichen
Ort ausgeführt werden, mit ganz erheblichen Komplikationen
verbunden (z.B. Ausbau der Kellerstraße).

Aus den bisherigen Erfahrungen muss bei einer Teilung
der Baumaßnahme und den vom Straßenbauamt München
vorgeschlagenen Terminen mit folgenden Problemen gerechnet werden:

  • die kurzen Ausschreibungsfristen führen dazu, dass keine
    oder überhöhte Angebote abgegeben werden (siehe Ausschreibung
    für den ursprünglich vorgesehenen Ausbau der Erdinger
    Straße zu Beginn des Jahres 2001)
  • knappe zeitliche Abfolge der verschiedenen Baumaßnahmen
    – laufender Spartenwechsel (Wasser / Kanal / Versorgungsleitungen
    / Randsteine / Fahrbahn / …)
  • unübersichtliche Baustellenkoordination (zwei Baufirmen
    und zusätzlich Telekom, Erdgas, OBAG, …, die zur gleichen
    Zeit arbeiten müssen!)
  • Baustellenurlaub im August
  • größerer Verwaltungsaufwand – jede Baustelle muss
    extra abgerechnet werden
  • Belastung der Anlieger durch eine wesentlich längere Bauzeit
    und eine schwer koordinierbare Baustelle
  • aufwendige Beweissicherung bei etwaigen Bauschäden und
    Mängeln
  • Vollsperrung der Erdinger Straße von März bis September
    2002

Zwei Gründe waren für den Gemeinderat in
der Sitzung vom 11. Dezember 2001 ausschlaggebend, die kurzfristig
und gravierend geänderten Planungsvorstellungen des Straßenbauamtes
München abzulehnen:

1. Die Durchführung eines so umfangreichen
Projekts im Hauruckverfahren birgt ein hohes finanzielles Risiko
in sich, da bei der Vergabe nicht mehr nach rein wirtschaftlichen
Gesichtspunkten entschieden werden kann.

2. Die Anlieger der Erdinger Straße hatten
sich bei einem Gespräch mit der Gemeinde Taufkirchen (Vils)
am 23.04.2001 deutlich und mit Nachdruck dafür ausgesprochen,
dass die Sanierung der Straße in einem Zug, d.h. mit ca. drei
Monaten Vollsperrung, durchgeführt wird. Diese Vorgabe, die
man respektieren muss, hätte die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
nach der neuen Terminplanung des Straßenbauamtes keinesfalls
mehr einhalten können. Schließlich sollte auch die Belastung
der Anlieger entlang der Umleitungsstrecken und das zu erwartende
Verkehrschaos im Interesse aller Betroffenen auf ein Mindestmaß
reduziert werden.