Änderung der Friedhofsgebühren

Die Betriebs- und Unterhaltskosten des Gemeindefriedhofes an der Dorfener
Straße können nur zum Teil durch die Friedhofsgebühren
abgedeckt werden.

Wegen des Betriebskostendefizits im laufenden Jahr in Höhe von
58.000 € und einer Aufforderung des Kommunalen Prüfungsverbandes
entschied sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 5. Dezember 2006 für
eine moderate Gebührenanpassung. Eine Erhöhung von jeweils
2,5 % wurde für die Jahre 2007 und 2008 beschlossen. Ausführliche
Informationen zur Gebührenerhöhung erteilt Herr Schmittner,
Rathaus, Zimmer 0.15/EG, Tel. 08084 / 3740.

Die neuen Grabplatz-Gebühren in Kurzübersicht

a) bei Gräbern 1. Ordnung (für 20 Jahre)
1.710 € (ab
2007) – 1.752 € (ab 2008)
(Das
sind alle Familiengräber, die an den jeweiligen Mittelwegen in den
beiden älteren Friedhofsteilen angrenzen und deren Grabmalvorderseiten
zum Weg zeigen)

b) bei Gräbern 2. Ordnung (für 20 Jahre)
1.445 € (ab
2007) – 1.481 € (ab 2008)
(Das
sind alle Familiengräber, die mit ihren Grabmalvorderseiten unmittelbar
zu einem Haupt- oder Nebenweg zeigen)

c) bei Gräbern 3. Ordnung (für 20 Jahre)
1.185 € (ab
2007) – 1.215 € (ab 2008)
(Das
sind alle sonstigen Familiengräber im gesamten Friedhof)

d) bei Gräbern 4. Ordnung (für 20 Jahre)
786 € (ab
2007) – 806 € (ab 2008)
(Das sind
alle Einzelgräber und Reihengräber im gesamten Friedhof)

e) bei Kindergräbern (für 10 Jahre)
129 € (ab
2007) – 132 € (ab 2008)
(Soweit
noch im alten Teil des Friedhofs vorhanden)

f) bei Urnengräbern (für 12 Jahre)
312 € (ab
2007) – 320 € (ab 2008)

Erlass einer Außenbereichssatzung für Rottberg

Der
Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 22. August 2006 beschlossen,
eine Außenbereichssatzung für den Gemeindeteil Rottberg zu erlassen.
Nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, bei
der keine Einwände gegen den vorgeschlagenen Geltungsbereich vorgebracht
wurden, fasste der Gemeinderat in der Sitzung am 31. Oktober 2006 den Satzungsbeschluss.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 8.11.2006 wurde die Satzung
rechtsverbindlich.