Bereich Bahnhofstraße
Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) hat den baurechtlichen Weg für ein dreigeschossiges Wohngebäude nördlich der Bahnhofstraße in Taufkirchen (Vils) geebnet. Die Gemeinderäte stimmten bereits im vergangenen Jahr für eine Änderung des Flächennutzungsplanes und billigten die vorgestellte Bauleitplanung (s. Kompass 09/2024). Die öffentliche Beteiligung im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes läuft bis 13.08.2025. Bis dahin können Stellungnahmen im Taufkirchener Rathaus abgegeben werden. Der Entwurf des Bauleitplanes (mit Begründung) ist auch auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Bauamtes, Ariane Obermaier, Tel. 08084 3734 und Margit Maxminer, Tel. 08084 3787.
Bereich Aham
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Taufkirchen (Vils) sind die Flächen im Geltungsbereich der rechtskräftigen Außenbereichssatzung „Aham“ aus dem Jahr 2017 derzeit als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Aus städtebaulichen Gründen beabsichtigt die Gemeinde, diese Flächen im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes künftig als „Dorfgebiet“ darzustellen. Anlass für diese Änderung ist die geplante Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes. Darüber hinaus soll die Neuausweisung eine Grundlage für weitere Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich von Aham schaffen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.07.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Architekturbüro Anger & Groh aus Dorfen wurde mit der Ausarbeitung der entsprechenden Planunterlagen beauftragt. Sobald diese Unterlagen vorliegen, informiert die Gemeinde Taufkirchen (Vils) über das weitere Verfahren und die Beteilungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit.
Informationen im gemeindlichen Bauamt, Tel. 08084 3734 oder 3787.

