Baugebiet „Moosner Höh“

Die endgültige Fassung
des Bebauungsplans wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 4.
April 2006 als Satzung beschlossen. Durch die öffentliche
Bekanntmachung am 12.04.2006 wurde der Bebauungsplan nun rechtskräftig.

Ab
sofort stehen 14 Wohnbauparzellen für Einzelhäuser
(ca. 500 qm Grundstücksfläche) zum Verkauf. Die Grundstückspreise
wurden vom Gemeinderat wie folgt festgelegt:

  • Grundstückspreis
    (Einheimischen-Modell) 117,00 € /qm
  • Grundstückspreis
    (Basispreis) 130,00 € /qm
  • zuzüglich Erschließungskosten
    22,00 € /qm

Interessierte Bauwerber erhalten im Rathaus bei
Herrn Baumgartner, Tel. 08084 / 37 21 oder Herrn Mayerthaler,
Tel. 08084 / 37 27 ausführliche
Informationen.

Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelfeld“

Bereits
im Mai des vergangenen Jahres wurde eine Bebauungsplanänderung
für die Parzellen 1-6 im Baugebiet „Ziegelfeld“ (Hainbuchenweg)
vom Gemeinderat eingeleitet. Der 1. Planentwurf sah die Aufteilung
in 14 Bauparzellen vor.

Aufgrund der vorgebrachten Bedenken wurde
von der Firma Eller & Mayer
aus Landshut nun eine Umplanung vorgenommen. Laut neuem Plan
sind jetzt 11 freistehende Einfamilienhäuser mit einer max. zulässigen
Grundfläche von 105 qm vorgesehen. Die Wohnhäuser können
mit zwei Vollgeschossen und einer max. Grundfläche von 75 qm errichtet
werden.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 04.04.2006 wurde
erneut die Durchführung des Änderungsverfahrens beschlossen.
Ausführliche
Informationen zur vereinfachten Bebauungsplanänderung sind im
Rathaus bei Herrn Baumgartener, Tel. 08084 / 37 21 oder Herrn Mayerthaler,
Tel. 08084 / 3727 erhältlich.

Hinweis

Die neu angelegten Rasenflächen des Bolz- und Spielplatzes
im Baugebiet „Ziegelfeld“ benötigen
noch einige Wochen zum Anwachsen. Die Kinder- und Jugendlichen
werden deshalb gebeten, diese Flächen vorerst nicht zu nutzen.

Auf
Wunsch von Anliegern in den Baugebieten möchten wir an dieser
Stelle auch an die Verkehrsteilnehmer appellieren, die vorgegebenen
Höchstgeschwindigkeiten
in den Siedlungsstraßen zum Schutze der Kinder einzuhalten.