Der Gemeinderat beschloss in seiner öffentlichen
Sitzung am 23.03.2004 den Bebauungsplan für das Gebiet des
Bezirkskrankenhauses Taufkirchen(Vils) als Satzung. Nachdem der
einfache Bebauungsplan
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, bedarf er gemäß § 8
Abs. 3 BauGB keiner Genehmigung durch das Landratsamt Erding. Der
Bebauungsplan einschließlich Begründung, jeweils in
der Fassung vom 23.03.2004, trat somit mit der Bekanntmachung am
15.04.2004 in Kraft.
Der Bebauungsplan liegt im Rathaus, Zimmer
208/II. Stock während
der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Über den Inhalt
geben die Mitarbeiter des Bauamtes, Herr Baumgartner, Tel. 08084/3721
oder Herr Mayerthaler, Tel. 08084/3727, gerne Auskunft.