Altholz entsorgen

An allen Recyclinghöfen im Landkreis Erding mit Sperrmüllannahme wird Altholz angenommen. Dies gilt nicht für Althölzer aus Außenbereichen oder belastete Konstruktionshölzer, die nur an der Kreismüllumladestation in Isen entsorgt werden können. In jedem Fall erfolgt die Gebührenerhebung wie bei Sperrmüllabgabe.

Holz aus Außenbereichen/belastete Konstruktionshölzer

Hierzu zählen z. B. Zäune, Palisaden, Gartenhäuser Fenster, Außentüren inkl. Rahmen, Dachbalken. Die Annahme erfolgt gegen Gebühr an der Kreismüllumladestation in Isen.

Holz aus Innenbereichen 
und Paletten

Hierzu zählen z. B. Verschnitte, Abschnitte, Späne aus Vollholz oder Holzwerkstoffen, Schalhölzer, Türblätter und Rahmen von Innentüren und Holz- möbel. Beschläge müssen zuvor nicht entfernt werden. Die Annahme erfolgt gegen Gebühr an allen Recyclinghöfen mit Sperrmüllannahme.

Ausnahme Gartenmöbel aus Holz

Die entgeltliche Abgabe von Gartenmöbeln aus Holz ist an den Recyclinghöfen in Isen (Müllumladestation) 
und Erding (Franz-Xaver-Empl-Ring) möglich.

Um das erfasste Holz den vorgesehenen Verwertungswegen zuschlagen zu können ist entscheidend, dass die Althölzer hinsichtlich Schadstoffbelastung und stofflichen Eigenschaften den Vorgaben der Finalentsorger entsprechen. Dies führt dazu, dass bei Altholz aus Außenbereichen angenommen wird, dass dieses belastet ist. Das Recyclinghofpersonal nimmt bei Beurteilung meist eine Einstufung analog der Regeleinstufung nach Altholzverordnung vor. Bitte beachten Sie, dass verwittertes oder gar verfaultes Holz weniger hochwertig verwertet werden kann und niedriger eingestuft wird. Sind Althölze nicht eindeutig einer anderen Kategorie zuzuordnen oder erkennbar vermodert, sind sie ebenfalls dem Außenholz zuzuschlagen.