Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine

Nutzen Sie unsere Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Führerscheines. Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.

Den Antrag stellen Sie unter: www.buergerservice-portal.de > Bayern > Landkreis Erding

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind.

Das Landratsamt bittet die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein. Der Antrag ist auf der Webseite (www.landkreis-erding.de Führerscheinstelle – Führerscheinumstellung/Ersatzführerschein) hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.

Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden (beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung). Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 26,50 € und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 6,50 €.

Wir bitten die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind:

1. Führerscheindokumente, die bis einschl. 31.12.1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr                      Führerscheinumtausch (grau + rosa)     bis:

Vor 1953*                         19.01.2033                                                        bitte warten

2. Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr:           Führerscheinumtausch (Kartenführerscheine)   bis:

1999 bis 2001                  19.01.2026                                                        bitte umtauschen

2002 bis 2004                  19.01.2027                                                        bitte warten

2005 bis 2007                  19.01.2028                                                        bitte warten

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.