Grundschule Taufkirchen (Vils)

Am Dienstag, 4. April 2017, findet in der Grundschule Taufkirchen (Vils), in der Zeit von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, die Schuleinschreibung statt.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind auch eingeschult werden, wenn es zwischen dem 01.10.2011 und 31.12.2011 geboren ist.

Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es nach dem 31.12.2011 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für diese Kinder ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich (mit dem Kind) zur Schuleinschreibung kommen und den Geburtsschein (Familienstammbuch) mitbringen. Außerdem sind notwendig der Nachweis über die Teilnahme an einer Schuleingangs­untersuchung sowie bei Alleinerziehenden gegebenenfalls der Sorgerechtsbeschluss und bei im letzten Jahr zurückgestellten Kindern der Zurückstellungsbescheid.

Grundschule Moosen (Vils)

Einschulungstermin Dienstag, 4. April 2017

Zeit: 11.30 – 13.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr

Ort: Schulgebäude Moosen (Vils), Raum 1

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schuleinschreibung kommen und die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mitbringen. Außerdem sind notwendig der Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden sowie die Bestätigung des Gesundheitsamtes (wird im Kindergarten ausgegeben).