Soziale Eigenheimförderung

Mit Hilfe eines Erbbaurechtsprogrammes soll den Landkreisbürgern der Weg zum eigenen Traumhaus finanziell erleichtert werden. Inhalte der sozialen Eigenheimförderung sind:

  • die Senkung der Baugesamtkosten aufgrund der Übernahme der Grundstückskosten durch den Landkreis und
  • Möglichkeiten der Sonderförderung

Die zuständigen Sachbearbeiterinnen des Landratsamtes stellten dem Taufkirchener Gemeinderat die Richtlinien des neuen Förderprogrammes in der letzten Sitzung ausführlich vor. In der Vilsgemeinde scheitert es derzeit jedoch an der Verfügbarkeit von Baugrund.

Voraussetzung für die Antragsteller sind die Bewerbung bei der Gemeinde für ein entsprechendes Grundstück sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Interessierte Bauwillige können sich bei Herrn Jankovsky im Landratsamt Erding, Tel. 08122 581265, erkundigen. Informationen auch im Internet www.landkreis-erding.de