Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach
dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz).
Wählergruppen sind alle sonstigen Personenvereinigungen oder
Gruppen, deren Ziel es ist, sich an Gemeinde- und Landkreiswahlen
zu beteiligen.
Politische Parteien und Wählergruppen, die verboten
sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.
