Die Gebühren für die Betreuung in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen bleiben unverändert. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 21.07.2026 mit dem Thema befasst und einstimmig beschlossen, auf eine Erhöhung der Elternbeiträge zu verzichten.
Hintergrund ist unter anderem die inzwischen vom Landtag beschlossene Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Mit der Neuregelung entfällt zum 01.01.2027 der bisherige Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 € monatlich pro Kind für Kindergartenkinder. Für Familien bedeutet dies eine zusätzliche finanzielle Belastung. Eine weitere Erhöhung der Elternbeiträge hält die Gemeinde daher derzeit für unverhältnismäßig. Die Beiträge sind abhängig vom Betreuungsumfang gestaffelt.
Im Kindergarten liegen sie aktuell zwischen 137 € für eine Betreuung von vier bis fünf Stunden und 205 € für acht bis neun Stunden täglich. Für einen Krippenplatz werden je nach Betreuungszeit zwischen 235 € und 401 € monatlich berechnet. Im Hort bewegen sich die Gebühren zwischen 94 € für eine bis zwei Stunden und 171 € für sechs bis sieben Stunden Betreuung.
Im Zuge der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung wurde außerdem die künftige Trägerschaft der Kindertagesstätten im Mehrgenerationenhaus berücksichtigt. Die Gemeinde übernimmt dort zum 01.09.2026 die Trägerschaft für den Hort und die beiden Kindergartengruppen. Der Umzug der Kindergartenkinder in das neue Kinderhaus Gutswiese ist voraussichtlich zum 01.11.2026 vorgesehen.
