5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Aham“ – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.08.2025 den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Diese Änderung betrifft das Gebiet „Aham“, das bislang im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist.

Die Gemeinde beabsichtigt, diese Flächen künftig als „Dorfgebiet“ darzustellen. Anlass für diese städtebauliche Anpassung ist die geplante Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes. Gleichzeitig soll mit der Änderung eine Grundlage für weitere Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Aham geschaffen werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können bis einschließlich 08.10.2025 die Unterlagen im Rathaus, Zimmer Nr. 2.12 im 2. Obergeschoss während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen in Textform oder zur Niederschrift abzugeben. Anregungen, Bedenken und Vorschläge können auch per E-Mail an verwaltung@taufkirchen.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern deren Inhalt nicht rechtserheblich ist oder der Gemeinde nicht bekannt war und nicht hätte bekannt sein müssen.

Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils) unter www.taufkirchen.de veröffentlicht. Weitere Informationen im gemeindlichen Bauamt, Tel. 08084 3734 oder 3787.