Gestaltungsrichtlinien für Carports

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 8. Mai 2007 entschieden, den
Bebauungsplan „Am unteren Feld – westlich der Attinger Siedlung“ zu ändern.
Die Änderung, die das gesamte Bebauungsplangebiet betrifft, wurde
erforderlich, da immer mehr Anträge auf Genehmigung von Carports
bei der Gemeinde eingehen. Aufgrund der ausgewiesenen Baulinien und Baugrenzen
sowie der Tatsache, dass insbesondere bei den Reihenhausbereichen nur
eine Garage vorhanden ist, verschärft sich die Stellplatzsituation
drastisch.

Bebauungsplanbefreiungen im Rahmen von Einzelbaugenehmigungen sind
laut Auskunft des Landratsamtes Erding nicht möglich.

Um die Straßenzüge und Vorgärten ansprechend zu gestalten,
haben sich Gemeinderat und Bauausschuss dafür ausgesprochen, einheitliche
Gestaltungsrichtlinien festzulegen. Bis zum 20. Juni 2007 haben die Gemeindebürgerinnen
und -bürger nun Gelegenheit, die Bebauungsplan-Änderung im
Rathaus, Zimmer 2.13, einzusehen und hierzu Stellung zu nehmen.

Ausführliche Informationen im Rathaus erteilt Hans Baumgartner,
Tel. 08084 / 37 35.