Wohnen am Schlosspark

Ausweisung einer Wohnbaufläche am Stephansbrünnlbach

40 neue Wohnungen mitten in der Vilsgemeinde. Dieses Bauvorhaben der Volks- und Raiffeisenbank Taufkirchen-Dorfen hat in der Gemeinderatssitzung am 19.11.2024 die erste Hürde genommen. Die Gemeinderäte stimmten einer notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans zu. Im Auftrag des Bauherrn plant das Dorfener Architekturbüro Anger und Groh vier neue Gebäude, das höchste davon mit vier Geschossen, direkt neben dem Stephansbrünnlbach.

Alexander Groh stellte den groben Planentwurf vor: Das westliche Gebäude steht demnach parallel zur Landshuter Straße und wird an die Apotheke angedockt. Auf vier Stockwerken sollen hier neue Wohnungen entstehen. Auf dem insgesamt 6.646 m2 großen Gelände werden nach Wunsch des Bauherrn drei weitere Gebäude entstehen: Zwei mit drei Geschossen und einem zurückgesetzten Staffelgeschoss, das östliche Gebäude ist zweigeschossig mit einem Staffelgeschoss geplant. Das Haus, das derzeit noch auf dem Grundstück steht, wird abgerissen.

Das Grundstück sei „gut erschlossen, gut angebunden und könnte hochwertig bebaut werden“, so der Architekt. Die Zufahrt zu den Neubauten ist über eine kleinere Erschließungsstraße geplant, die im östlichen Bereich als Fuß- und Radweg fortgesetzt werde. Hier ist eine Anknüpfung an das bestehende Wegenetz Richtung Wasserschloss geplant. Im östlichen Bereich zeigt die Planung eine Grünfläche, angelegt als Parkanlage. Diese Fläche soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Der Stephansbrünnlbach soll in diesem Bereich renaturiert, sein Flussbett verbreitert werden. Das ist eine Grundvoraussetzung, damit das Wasserwirtschaftsamt dem Bauvorhaben überhaupt zugestimmt hat. Von dem neu geschaffenen Baurecht im Überschwemmungsgebiet profitiert auch ein privater Antragsteller, der auf der gegenüberliegenden Seite des Bächleins auf seinem eigenen Grundstück zwei Einfamilienhäuser bauen möchte. Auch hier stimmte der Gemeinderat einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplans zu.