Zur B 388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils)

Die Planung der B-388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) wird zur
Zeit in der Gemeinde heftig diskutiert. Es gibt viele Befürworter,
mittlerweile aber auch eine große Anzahl Gegner, die sich
zur Bürgerinitiative „BfOT“ zusammengeschlossen
haben.

Der Gemeinde war es zu jeder Zeit größtes Anliegen, die
Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren und in die
Planung einzubinden. Dass dies stets und in vielfältiger Art und
Weise erfolgt ist, zeigt nachstehende Auflistung:

  • Frühzeitige Informationsversammlung
    im Bürgersaal mit Herausgabe
    eines Faltblattes 1997
  • Beratung und Beschlussfassung in zahlreichen öffentlichen
    Gemeinderatssitzungen
  • Berichterstattung über den jeweiligen Stand
    der Planung in über
    30 Kompass-Artikeln
  • Zentrales Thema in 11 Bürgerversammlungen von
    1997 bis 2006
  • Öffentliche Ausstellung der Umweltverträglichkeitsstudie
    mit den einzelnen Trassenvarianten 2001
  • Öffentliche Podiumsdiskussion
    2002
  • Bürgerversammlung zur Planung des Entwicklungsgebietes Taufkirchen
    Nordwest (mit Umfahrungsplanung) 2002
  • Öffentliche Auslegung im
    Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 2006
  • Ortsbegehung der
    vom Straßenbauamt geplanten Trasse mit Gemeinderat
    und Hauptbetroffenen

Die Gemeinde hat sich stets auch für eine in Bezug auf Landschaft,
Siedlung und Ortsbild verträglichere Lösung eingesetzt. So
wurde z. B. bereits 2002 anstatt der Überbrückung des Stephansbrünnlbachtales
bei Atting eine höhengleiche Trassierung mit Kreisverkehr an der
Kreisstraße ED 26 Taufkirchen – Eldering gefordert.

2006 wurde dann das Planfeststellungsverfahren eröffnet. Die Gemeinde
hat sich vehement dafür eingesetzt, dass in Teilbereichen eine Änderung
der Planung erfolgt. In insgesamt 9 Punkten forderte die Gemeinde folgende
Umplanungen:

1. Verlegung der Trasse im Bereich Emling und Reckenbach nach Norden

2. Erstellung eines neuen Lärmschutzgutachtens unter Berücksichtigung
des gestiegenen Verkehrsaufkommens sowie Durchführung aktiver Lärmschutzmaßnahmen,
ggf. auch Übernahme passiver Lärmschutzmaßnahmen

3. Verlagerung der Verbindungsrampe an der Anschlussstelle B 388/B
15 von der Ost- auf die Westseite der B 15 (sofern Punkt 1 abgelehnt
wird)

4. Tieferlegung der Umfahrungstrasse (= verträglicher für
Landschaft, Siedlung und Ortsbild) im Bereich von der B 388 alt bei Hilpolding
bis zur B 15 bei Emling unter Einbeziehung folgender Maßnahmen

– Bau eines Kreisverkehrs bei der Abzweigung Hilpolding/Großschaffhausen

– Direkte Anbindung des Gewerbegebiets „Roßmais“ an
die Umfahrung

– Auflösung der GVS Taufkirchen – Reckenbach bzw. höhengleiche
Querung dieser Gemeindeverbindungsstraße

– Unterquerung (nicht Überquerung) der Gemeindeverbindungsstraße
Taufkirchen – Emling

5. Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung B 388 neu/ED 26 bei
Atting (anstatt der geplanten Überbrückung des Stephansbrünnlbachtales)

6. Änderung der Trassenführung des „Wirtschaftsweges“ nördlich
der B 388 bei Stadl

7. Ausbau des öffentlichen Feld- und Waldweges entlang des Oselbaches

8. Verschiebung der Trasse der B-388-Ortsumfahrung im Bereich der Überquerung
des Oselbachtales nach Westen (Vermeidung einer Öffnung der westlichen
Waldseite)

9. Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft in Bezug auf
den Erwerb der erforderlichen Grundstücke; Bereitstellung von Tauschflächen
und Durchführung bodenordnender Maßnahmen.

Diese Forderungen hat die Gemeinde in das Planfeststellungsverfahren
eingebracht mit dem Ziel, zur Planung des Straßenbauamtes München
vom März 2006 (Originalplan – siehe Beilage im Kompass) entsprechende
Umplanungen zu erwirken. Zur Weiterverfolgung dieses Zieles ist
die Gemeinde nun auch in Gespräche mit der Bürgerinitiative
BfOT eingetreten. Aus den Ergebnissen daraus sind gemeinsame Forderungen
aufzustellen.

Der Gemeinde ist es wichtig, dass eine Ortsumfahrung
gebaut und damit der Ort spürbar vom Verkehr entlastet bzw. die
Verkehrssituation damit erträglicher gestaltet wird. Genauso wichtig
ist es jedoch der Gemeinde auch, dass durch den Bau der Ortsumfahrung
keine neuen Belastungen entstehen und Beeinträchtigungen so gering
wie möglich gehalten
werden.