Absicht zur Einziehung bzw. Teileinziehung öffentlicher Feld- und Waldwege im Rahmen der Flurbereinigung in Angerskirchen nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG
Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) beabsichtigt, die öffentlichen Feld- und Waldwege Fl. Nr. 1477, 1565 und 1906 Gemarkung Hofkirchen einzuziehen bzw. Fl.Nr. 1638 und 1538 Gmkg. Hofkirchen teileinzuziehen. Die Absicht dieser Einziehung ist nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.
Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.08.2026 beschlossen, die Einziehung bzw. Teileinziehung durchzuführen. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.
Beabsichtigt ist die Einziehung folgender Wegeflächen:
1. Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 56 „Wimmerfeldweg“
Gemarkung: Hofkirchen
Flurnummer(n): 1477, 1565
Anfangspunkt: Grundstück Fl.Nr. 1515, Gmkg..Hofkirchen
Endpunkt: Gemeindegrenze Taufkirchen – Dorfen
Länge: ca.0,550 km
2. Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 59 „Brothuberfeldweg“
Gemarkung: Hofkirchen
Flurnummer(n): 1906
Anfangspunkt: Einmündung in den Fürstenfeldweg
Endpunkt: Grundstück Fl.Nr. 1951, Gmkg. Hofkirchen
Länge: ca.0,475 km
Teileinziehung
1. Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 50 „Mesnerfeldweg“
Gemarkung: Hofkirchen
Flurnummer(n): 1638
Länge: 0,530 km
2. Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 57 „Fürstenweg“
Gemarkung: Hofkirchen
Flurnummer(n): 1538
Länge: 0,107 km
Absicht zur Teileinziehung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 9 „Weg in der Flur Roßmais“ nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG
Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) beabsichtigt, eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl. Nr. 242/1 Gemarkung Taufkirchen (Vils) einzuziehen. Die Absicht dieser Teileinziehung ist nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.
Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.08.2026 beschlossen, die Teileinziehung durchzuführen. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.
Beabsichtigt ist die Teileinziehung folgender Wegeflächen:
Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 9 „Weg in der Flur Roßmais“
Gemarkung: Taufkirchen (Vils)
Flurnummer(n): 242/1
Länge: ca.0,185 km
Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung bzw. Teileinziehung liegen während der üblichen Öffnungszeiten, für die Dauer vom 19.08.2026 bis 18.11.2026 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils) im Zimmer-Nr. 2.08 (2. OG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Dauer der Auslegung können auch Anregungen und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Nach Abschluss der Auslegung ist die Einziehung vorgesehen.
