Amtliche Bekanntmachungen aus dem Bauamt

Absicht zur Einziehung bzw. Teileinziehung öffentlicher Feld- und Waldwege im Rahmen der Flurbereinigung in Angerskirchen nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) beabsichtigt, die öffentlichen Feld- und Waldwege Fl. Nr. 1477, 1565 und 1906 Gemarkung Hofkirchen einzuziehen bzw. Fl.Nr. 1638 und 1538 Gmkg. Hofkirchen teileinzuziehen. Die Absicht dieser Einziehung ist nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.08.2026 beschlossen, die Einziehung bzw. Teileinziehung durchzuführen. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.

Beabsichtigt ist die Einziehung folgender Wegeflächen:

1. Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 56 „Wimmerfeldweg“

Gemarkung: Hofkirchen

Flurnummer(n): 1477, 1565

Anfangspunkt: Grundstück Fl.Nr. 1515, Gmkg..Hofkirchen

Endpunkt: Gemeindegrenze Taufkirchen – Dorfen

Länge: ca.0,550 km

2. Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 59 „Brothuberfeldweg“

Gemarkung: Hofkirchen

Flurnummer(n): 1906

Anfangspunkt: Einmündung in den Fürstenfeldweg

Endpunkt: Grundstück Fl.Nr. 1951, Gmkg. Hofkirchen

Länge: ca.0,475 km

Teileinziehung

1. Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 50 „Mesnerfeldweg“

Gemarkung: Hofkirchen

Flurnummer(n): 1638

Länge: 0,530 km

2. Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 57 „Fürstenweg“

Gemarkung: Hofkirchen

Flurnummer(n): 1538

Länge: 0,107 km

Absicht zur Teileinziehung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 9 „Weg in der Flur Roßmais“ nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) beabsichtigt, eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl. Nr. 242/1 Gemarkung Taufkirchen (Vils) einzuziehen. Die Absicht dieser Teileinziehung ist nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.08.2026 beschlossen, die Teileinziehung durchzuführen. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.

Beabsichtigt ist die Teileinziehung folgender Wegeflächen:

Bezeichnung: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 9 „Weg in der Flur Roßmais“

Gemarkung: Taufkirchen (Vils)

Flurnummer(n): 242/1

Länge: ca.0,185 km

Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung bzw. Teileinziehung liegen während der üblichen Öffnungszeiten, für die Dauer vom 19.08.2026 bis 18.11.2026 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils) im Zimmer-Nr. 2.08 (2. OG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Dauer der Auslegung können auch Anregungen und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Nach Abschluss der Auslegung ist die Einziehung vorgesehen.