Schaffung von Baurecht für das neue Feuerwehrhaus
Das Feuerwehrgerätehaus von Unterhofkirchen entspricht hinsichtlich Größe und Ausstattung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Daher soll direkt südlich davon ein Feuerwehrhaus errichtet werden. Das bestehende Gebäude soll bis zur Inbetriebnahme des weiter genutzt werden, um eine durchgehende Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Lage für das neue Feuerwehrhaus ideal. Zum einen gewährleistet die zentrale Lage eine rasche Erreichbarkeit im Einsatzfall. Zum anderen bildet das Feuerwehrhaus zusammen mit dem Bürgerhaus einen zentral gelegenen Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft. Die Bebauungsplanänderung wurde erforderlich, um durch die Festsetzung neuer Baugrenzen, durch Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung und durch Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung den Bau des neuen Feuerwehrhauses zu ermöglichen. Der Grundstücks- und Bauausschuss fasste in seiner Sitzung vom 28.10.2025 den Satzungsbeschluss. Der geänderte Bebauungsplan ist seit 05.11.2025 rechtskräftig.
Informationen bei der Bauverwaltung im Rathaus, Tel. 08084 3734 oder 3787 oder bauverwaltung@taufkirchen.de.

