Öffentlichkeitsbeteiligung
Für ein Grundstücksareal in der Ortsmitte von Hubenstein wurde bereits 2024 ein Vorbescheidsantrag für die Aufteilung in einzelne Bauparzellen eingereicht.
Das Grundstück ist derzeit Brachland und im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Im Rahmen der Vorprüfung durch das Landratsamt Erding wurde festgestellt, dass der nördliche Teil des Grundstückes jedoch planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist. Die Kommune kann mit einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung die im Außenbereich liegende Fläche dem Innenbereich zuordnen. Eine Wohnbebauung der Fläche mit vier Parzellen ist damit möglich. Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss fasste der Gemeinderat dazu in der Sitzung vom 16.09.2025.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginn am 1. Oktober 2025. Der Entwurf der Bauleitplanung und die Begründung liegen mindestens einen Monat im Rathaus, Zimmer Nr. 2.12. im 2. OG während der allgemeinen Dienststunden für Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Textform, zur Niederschrift oder elektronisch (bauverwaltung@taufkirchen.de) abgegeben werden.
Ausführliche Infos zum Satzungserlass erteilen die Mitarbeiterinnen des Taufkirchener Bauamtes, Ariane Obermaier, Tel. 08084 3734 oder Margit Maxminer, Tel. 08084 3787, bauverwaltung@taufkirchen.de. Ausführliche Infos auch auf der Gemeinde-Homepage.

