was steckt hinter dem Kreuzchen auf dem Rezept
Hilfe – die Tablettenschachtel sieht schon wieder anders aus!?! Wie kann ich mein Wunschmedikament bekommen?
Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, vorrangig Arzneien abzugeben, für welche die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag mit Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arzt ein Kreuzchen auf dem Rezept macht. Leider darf das aut idem-Kreuz gemäß gesetzlicher Vorgaben nur in medizinisch sehr gut begründeten Ausnahmefällen gemacht werden.
Das ist oft für Patienten, Apotheker und Ärzte lästig und ärgerlich.
Ihr Wunscharzneimittel können Sie individuell in der Apotheke dennoch bekommen:
Sie bezahlen dann zunächst den kompletten Preis und erhalten für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse eine Kopie des Rezeptes sowie einen Kassenbon.
Mit dieser Rezeptkopie können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückfordern. Bitte klären Sie unbedingt vorab die Rückerstattungsbeträge mit ihrer Krankenkasse.
