Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung der Grundsteuer hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) zum Jahreswechsel rund 5.000 Grundsteuerbescheide erstellt und an die Eigentümer versendet.
Ihr Bescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode (Stichtag 01.01.2022). Diese Bewertungen führte ausschließlich das Finanzamt nach den von Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater abgegebenen Angaben durch. Der neue Grundsteuermessbetrag wurde Ihnen persönlich vom Finanzamt übermittelt.
Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Messbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens.
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Der neue Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Taufkirchen (Vils) multipliziert. Der Hebesatz der Gemeinde Taufkirchen (Vils) beträgt 380 Prozent und wurde seit 2023 nicht verändert.
Der häufigste Grund von stark gestiegenen Messbeträgen sind fehlerhafte Flächenangaben. Eine Korrektur Ihrer Flächenangaben können Sie mit der Grundsteueränderungsanzeige online unter www.grundsteuer.bayern.de oder direkt beim Finanzamt beantragen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Gemeindeverwaltung hierbei leider nicht helfen kann, da die Kommune keinen Einblick in die Berechnungen des Finanzamtes hat.
Ausführliche Informationen auch im Rathaus, Josefine Schmidt, Tel. 08084 3754 (Mo bis Mi vormittags).
Da in der letzten Zeit außerdem häufig Fragen zu den neuen Grundsteuerbescheiden aufkamen, werden nachfolgend die einzelnen Punkte (Grundsteuerhöhe und Fälligkeit) an einem Beispiel noch genauer erläutert:

Ausführliche Informationen zum Grundsteuerbescheid finden Sie außerdem auf dem Hinweisblatt der Gemeindeverwaltung Taufkirchen (Vils), welches dem Bescheid beilag.

