STEUERTERMINE 2025 –
Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats (Einzugsermächtigung)

Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November sind bei der Gemeindekasse Taufkirchen (Vils) zur Zahlung fällig:

  • Grundsteuer (oder Sonderfälligkeit auf Antrag am 01.07.2025)
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer

Wer nicht am SEPA-Lastschrift-Verfahren teilnimmt, wird gebeten, unter Angabe der Personen-Kontennummer (siehe Steuerbescheid), den fälligen Betrag rechtzeitig zu überweisen.

Damit keine Termine übersehen werden, ist es von Vorteil, der Gemeinde Taufkirchen (Vils) ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher Einzugsermächtigung) zu erteilen. Dieses Formblatt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde. Auf Wunsch wird das For­mular gerne übersandt.

Die neuen Steuerbescheide für Grund- und Gewerbesteuer werden voraussichtlich im 2. Quartal verschickt.

Gemeindekasse Taufkirchen (Vils), Thomas Schülke, Tel. 08084 3753,
 schuelke@taufkirchen.de

Andrea Ayrenschmalz, Tel. 08084 3751,
 ayrenschmalz@taufkirchen.de