5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Aham“ – Auslegungsfrist bis 07.01.2026
Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für Hubenstein – Auslegungsfrist bis 27.01.2026
Die Entwürfe der Bauleitplanungen und die Begründungen liegen bis zu den o.g. Auslegungsfristen im Rathaus, Zimmer Nr. 2.12. im 2 OG während der allgemeinen Dienststunden für Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Textform, während der Dienststunden zur Niederschrift oder elektronisch (bauverwaltung@taufkirchen.de) abgegeben werden.
Ausführliche Informationen zu den Bauleitplanungen erteilen die Mitarbeiterinnen des Bauamtes, Ariane Obermaier, Tel. 08084 3734 oder Margit Maxminer, Tel. 08084 3787, bauverwaltung@taufkirchen.de.
Weitere Informationen außerdem auch auf www.taufkirchen.de.
