Bekanntmachung über Höhenmessungen

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in der Gemeinde Taufkirchen (Vils) grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll.

Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Höhenpunkte werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke benötigt.

So sind genaue Höhenfestpunkte z.B. für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern erforderlich.

Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31.01.1970 (BayRS 219-1-F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist.

Kontakt

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Herr Jan Strobel
Alexandrastraße 4, 80538 München
Tel. 089 21291111
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