Prüfung von Terrorschutzmaßnahmen für öffentliche Veranstaltungen

Das Bayerische Innenministerium hat dazu angehalten, dass bei öffentlichen Veranstaltungen Maßnahmen zum „Schutz vor sogenannten Überfahrtaten“ im Vorfeld geprüft werden soll.

Diese Überprüfung erfolgt durch das Ordnungsamt der Gemeinde in Abstimmung mit dem Veranstalter, der Polizei bzw. sonstigen Sicherheitsbehörden.

Das Innenministerium verweist dabei auch darauf, dass die Gewährleistung der Sicherheit von Veranstaltungen, neben der zuständigen Behörde, zunächst grundsätzlich dem Veranstalter obliegt.

Wir bitten darum, dass künftig öffentliche Veranstaltungen, mindestens 4 Wochen vor Beginn, beim Ordnungsamt der Gemeinde angemeldet werden, um gemeinsam zu prüfen, ob bzw. inwieweit jeweils ein solches Sicherheitskonzept als erforderlich gesehen wird.

Ansprechpartner beim Ordnungsamt der Gemeinde Taufkirchen (Vils): Georg Schmittner, Rathaus, Tel. 08084 3740, schmittner@taufkirchen.de