Schuleinschreibung 2023
Grundschule Taufkirchen (Vils) und Moosen (Vils)

Ende März finden die jährlichen Schuleinschreibungen an den Grundschulen Taufkirchen (Vils) und Moosen (Vils) statt.

  • Grundschule Taufkirchen (Vils)
    22. März 2023, 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
  • Grundschule Moosen (Vils)
    27. März 2023, 09.00 – 15.00 Uhr (konkrete Termine werden vorab mit den Eltern vereinbart)

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Anzumelden sind alle Kinder, die im fol­genden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. Juni 2017 geboren sind.

Ebenfalls anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also zwischen dem 01. Juli und dem 30. September 2017 geboren sind (Einschulungskorridor). Sie können schulpflichtig werden.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtig­ten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden (Zurück­stellungsbescheid ist vorzulegen) oder deren Einschulung verschoben wurde.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind auch eingeschult werden, wenn es zwischen 01. Oktober 2017 und 31. Dezember 2017 geboren ist. Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es nach dem 31. Dezember 2017 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für diese Kinder ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten benötigen zur Schuleinschreibung die Geburtsurkunde (Familienstammbuch), den Nachweis über die Teilnahme an einer Schuleingangsuntersuchung, einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz sowie bei Alleinerziehenden gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss und bei im letzten Jahr zurückgestellten Kin­dern den Zurückstellungsbescheid.

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